Landesarchiv
NRW

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Mitarbeiter(innen) des LAV NRW

Mitarbeiter(innen)liste

Organisation

Das Landesarchiv NRW nimmt seit 1.1.2004 als Einrichtung nach § 14 LOG NRW in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben des staatlichen Archivwesens wahr.

 

Das Landesarchiv NRW besteht aus den drei regional zuständigen Abteilungen Rheinland (mit den Standorten Düsseldorf und Brühl), Westfalen (Münster) und Ostwestfalen-Lippe (Detmold), der Abteilung Zentrale Dienste und dem Fachbereich Grundsätze (letztere mit den Standorten Düsseldorf und Münster).

 

 

 

 

Das Landesarchiv NRW ist eine Einrichtung nach § 14 Landesorganisationsgesetz (LOG NW). Näheres ist im Errichtungserlass (Errichtung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (LAV NRW), Bekanntgabe des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 14.11.2003 - I.1.0200, geändert am 14.11.2008) geregelt.

 

Für das Landesarchiv NRW trägt die Präsidentin bzw. der Präsident die Gesamtverantwortung. Sie bzw. er vertritt dieses nach außen und ist damit verantwortlich für die strategische Ausrichtung und die fachlich-archivischen Aufgaben. Derzeitiger und erster Präsident nach Gründung des Landesarchivs NRW ist Prof. Dr. Wilfried Reininghaus.

 

Im Rahmen der Neuorganisation 2008 wurde die Geschäftsleitung eingerichtet. Sie ist das allein entscheidungsbefugte Gremium des Landesarchivs und besteht aus dem Präsidenten, der Abteilungsleitung "Zentrale Dienste" und einer jährlich aus den dezentralen Abteilungen rotierenden Abteilungsleitung. Diese Rotation soll dem inneren Zusammenhalt sowie einer systematischen Beteiligung der dezentralen Abteilungsleitungen an den zentralen Leitungsvorgängen und Leitungsentscheidungen dienen. Der Präsident hat in der Geschäftsleitung in allen Fragen das Letztentscheidungsrecht.

 

Im Landesarchiv sind derzeit 189 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

 

Das Landesarchiv NRW untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des für Kultur zuständigen Ministeriums. Nach der Organisationsentscheidung des Ministerpräsidenten zur Neubildung der Landesregierung gehört das Landesarchiv NRW damit seit 2005 zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten. Die Staatskanzlei übt die Dienst- und Fachaufsicht über das Landesarchiv NRW aus (siehe auch das Portal Kultur NRW). Für personenstandsrechtliche Angelegenheiten in den Personenstandsarchiven nimmt das Innenministerium die Fachaufsicht wahr.

 

Einzelheiten zu Fragen der Organisation, der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und zum Geschäftsverkehr nach außen ergeben sich aus dem Organisationsplan sowie aus der Geschäftsordnung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.