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Die Abteilung Rheinland Standort Brühl beherbergt zwei gesondert erschlossene Bibliotheken, die beide im Lesesaal genutzt werden können:
Die Dienstbibliothek der Abteilung Rheinland Standort Brühl:
Die Dienstbibliothek sammelt Literatur zur Personengeschichte, Familiengeschichte (Genealogie) und historischen Demographie. Sie ist über den OPAC des Bibliotheksverbundes der Behördenbibliotheken NRW recherchierbar, auf den die Benutzer im Lesesaal direkt zugreifen können. Nach entsprechender Bestellung können die gewünschten Bände im Lesesaal eingesehen werden.
Die Bibliothek der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde in der Abteilung Rheinland Standort Brühl (zugleich Benutzungsordnung)
1. Die Bibliothek der WGfF ist in den Räumen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen Abt. Rheinland Standort Brühl, Schlossstraße 10-12, untergebracht. Die Bestände dieser Bibliothek stehen den Benutzern des Archivs während der Öffnungszeiten des Lesesaals (montags 8.30-17.00 Uhr, dienstags bis freitags 8.30-15.00 Uhr) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Zudem ist der Bibliotheksraum dienstags und donnerstags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr für die direkte Benutzung geöffnet. Ehrenamtlich tätige Mitglieder der WGfF führen dort die Aufsicht.
2. Es gilt hierbei die Lesesaalordnung des Personenstandsarchivs.
3. Die ausschließliche Benutzung der Bibliothek der WGfF ist kostenfrei.
4. Eine Ausleihe ist nur für Mitglieder der WGfF möglich. Der Entleiher hat sich gegenüber der Lesesaalaufsicht entsprechend auszuweisen. Häufig gebrauchte Handbücher, seltene oder in ihrem Bestand gefährdete Werke können von der Ausleihe ausgenommen werden. Über die Sperrung entscheidet das PSA, ggf. in Verbindung mit dem Vorstand der WGfF.
5. Die Leihfrist beträgt maximal 4 Wochen. Bei Überschreiten der Frist wird eine Mahngebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben.
6. Die Ausleihe bzw. Rückgabe kann nur persönlich während der Öffnungszeiten des Archivs erfolgen.
7. Eine Weitergabe der entliehenen Bücher und Zeitschriften an Dritte ist nicht zulässig. Der Entleiher haftet für die entliehenen Stücke; beschädigte oder verlorene Werke hat er zu ersetzen.
Benutzer, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, werden von der weiteren Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das LAV in Verbindung mit dem Vorstand der WGfF.
Diese Benutzungsordnung ersetzt die in den Mitteilungen der WGfF Bd. 24, Jg. 57, H.1, 1969, S. 38 publizierte Benutzungsordnung.
In beiden Bibliotheken können Sie über den OPAC des Bibliotheksverbundes der Behördenbibliotheken NRW unter der folgenden Adresse recherchieren:
Über den Menüpunkt "Profisuche" kann die Recherche auf das LAV Abteilung Rheinland - Standort Brühl - eingeschränkt werden. Wählen Sie bitte innerhalb des Dropdownmenüs "Zweigstelle" das Kürzel "LAV R Brühl/WGFF".