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Hinweise für die Benutzung

 

 

Die Unterlagen aus dem Archiv LWL können im LWL-Archivamt für Westfalen eingesehen werden. Die Benutzung ist kostenfrei.

 

Den rechtlichen Rahmen für die Benutzung des Archivs LWL bildet die Benutzungsordnung für das Archiv LWL vom 15.02.2011 auf der Grundlage des Archivgesetzes für das Land NRW vom 16.03.2010.

 

Den Benutzerinnen und Benutzern des Archivs LWL stehen die Dienstleistungen des LWL-Archivamtes für Westfalen zur Verfügung:

 

  • Öffnungszeiten des Lesesaals: Montag - Freitag 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
  • Kostenfreies Parken vor dem Haus
  • Fachliche Beratung durch eine Archivarin/einen Archivar
  • Rasche Vorlage der Archivalien (keine gesonderten Aushebezeiten)
  • Erstellung von Kopien oder Scans aus Archivalien durch Archivbedienstete
  • Präsenzbibliothek
  • Internetzugang
  • Räume für Gruppenarbeit

 

Es wird empfohlen, für den erstmaligen Besuch einen Beratungstermin zu vereinbaren (► Ansprechpartner).

 

Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt, ist bis zu deren Ablauf für die allgemeine Benutzung gesperrt. Es besteht allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, die Schutzfristen für wissenschaftliche Forschungszwecke zu verkürzen:

Information über die Bedingungen für die Verkürzung von Schutzfristen

Antrag auf Schutzfristenverkürzung

 

Zitierweise für die Bestände des Archivs des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL):

 

LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. ... / lfd.Nr.