Informationen für Behörden

Die Dokumentation der Verwaltungsprozesse ist eine wichtige Querschnittsaufgabe aller Behörden und Gerichte. Im Idealfall gewährleistet sie einen effizienten und gleichzeitig nachhaltigen Zugang zu den Informationen einer Dienststelle. Leitmotiv ist der Rechtsgrundsatz der Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Vorausgesetzt wird die sachgemäße Führung, Aufbewahrung und Aussonderung von analogen und digitalen Unterlagen.
Die Steuerung einer modernen Schriftgutverwaltung erfordert von den Behörden und Gerichten ein beträchtliches Fachwissen und insbesondere in Zeiten des E-Governments immer mehr Spezialkenntnisse.
Das Landesarchiv NRW verfügt über Kernkompetenzen in diesem Aufgabenbereich und kann alle Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes NRW im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages beraten.
Die folgenden Seiten stellen die grundlegenden Beratungsdienstleistungen des Landesarchivs für die Landesverwaltung vor:
Neben allgemeinen Informationen zu allen Fragen der behördlichen Schriftgutverwaltung finden Sie hier viele weiterführende Angebote zur Lagerung und zum Erhalt von Papierakten, zu archivfähigen Datenformaten oder auch Informationen zur Aussonderung, Anbietung oder Übergabe Ihrer analogen oder elektronischen Unterlagen.
Sie finden hier außerdem Informationen zur Anbietung und Archivierung der standesamtlichen Sicherungsregister.
Achten Sie zudem auf unser regelmäßig auf den neuesten Stand gebrachtes Angebot in der Rubrik Aktuelles - hier finden Sie Hinweise auf Veranstaltungen sowie Schulungs- und Informationsangebote des Landesarchivs für die öffentliche Verwaltung!
Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.