Reproduktionen
Die Benutzung von Archivgut erfolgt grundsätzlich durch persönliche Einsichtnahme in den Lesesälen der Archive. Darüber hinaus ist es möglich, von einzelnen Archivalien auch Reproduktionen anzufertigen, sofern der Erhaltungszustand und die Kapazitäten der Reproduktionswerkstätten dies erlauben.
Von Mikrofilmen, Mikrofiches und Digitalisaten können Sie im Lesesaal selbst Kopien herstellen. Reproduktionen von Originalen können Sie in den Lesesälen des Landesarchivs NRW bestellen.
Für die Anfertigung von Reproduktionen fallen Gebühren an. Die folgenden Preise stellen einen Auszug aus der Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW dar. Hinzu kommen Versandauslagen einschließlich Porto sowie Verwaltungsgebühren, wenn besondere Nachforschungen zur Ermittlung der Vorlage notwendig sind. Für Reproduktionen von Archivgut zu gewerblicher Verwertung fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Publikationsgenehmigung an. Die Höhe der Gebühren variiert und kann beim Landesarchiv erfragt werden.
| Anfertigung von Papier- und digitalen Nutzungskopien | Gebühr in Euro |
| Grundgebühr | 2,00 |
| Papierkopien | |
| Kopie DIN A4 s/w | 0,30 |
| Kopie DIN A4 Farbe | 2,20 |
| Kopie DIN A3 s/w | 0,50 |
| Kopie DIN A3 Farbe | 3,50 |
| Digitale Nutzungskopien | |
| Anfertigung digitaler Nutzungskopien je Datei (zzgl. Gebühr CD/DVD) | 0,30 |
| Anfertigung digitaler Nutzungskopien von AV-Archivgut (Film, Video, Ton) je angefangene 10 MB (zzgl. Gebühr CD/DVD) | 15,00 |
| CD | 2,00 |
| DVD | 4,00 |
| Zuschläge | |
| Für erhöhten Arbeitsaufwand (z. B. aus bestandserhalterischen Gründen oder bei Überformaten) oder bei Ausführung der Reproduktionsarbeiten durch gewerbliche Fachbetriebe | nach Aufwand |
Die Anfertigung von Nutzerkopien mit Hilfe privater Reproduktionsgeräte (insbesondere Digitalkameras, Scanner etc.) ist aus archivrechtlichen Gründen im Landesarchiv NRW nicht gestattet.