B 34b 1 
(1482 - 1485)
Permalink der Verzeichnungseinheit1. Auszug aus einer Urkunde Erzbischof Hermanns von 1482 betr. die Besetzung des halben Rates durch die Sälzer bzw. den drei anderen Gilden.
2. Desgl. betr. die Ratswahl durch je zwei Richtleute aus jedem der vier Ämter (1485).v.num : 1051
Enthält : Abschriften von der Hand des Philipp Capp.
B 34b 2 
(1540)
Permalink der VerzeichnungseinheitVon Landdrost Bernhard Graf zu Nassau und dem Siegeler und Dechant Engelbert Berck zu Werl sowie Friedrich Fürstenberg zu Werl und Henning Schüngel zu Balve getroffene Regelung zwischen dem Rat zu Werl und den Einwohnern der Dörfer Büderich, Westönnen und Scheidingen, daß hinsichtlich der Ämter beim kurf. Befehl vom Jahre 1532 bleiben soll: daß die Einwohner der gen. Orte nicht gegen die Privilegien der Stadt Werl und zum Nachteil der Akzise mit Backwaren, Brauerzeugnissen und Schmiedeware Kaufmannschaft betreiben dürfen. Schneider dürfen sich in den Dörfern niederlassen, wenn sie zuvor dem Schneideramt der Stadt Werl beigetreten sind. Doch auch sie dürfen mit ihrer Ware keinen Handel treiben.v.num : 1052
Enthält : Zwei Abschriften des 17. Jhds., Text durch Wasserschäden tlw. unleserlich.
B 34b 3 
1560
Permalink der VerzeichnungseinheitErzbischof Johann Gebhard richtet an den Landdrosten Caspar Schüngel und dem Richter Christoph v. Loen ein Verbot über Backen und Brauen auf den zum Amt Werl gehörenden Dörfern.v.num : 1053
B 34b 4 
(1502)
Permalink der VerzeichnungseinheitErzbischof Hermann verordnet, in Werl entstandene Streitigkeiten beizulegen.v.num : 1054
Enthält : 1. daß dem kurf. Richter (Gerd Brandis) in und außerhalb der Stadt freies Wohnen und Geleit zusteht;
2. bei Blutrunst stehen den Strafgeldern Zweidrittel dem Landesherrn, ein Drittel bis auf Widerruf der Stadt zu;
3. der Sterbgüter wegen wird der Beschwerde der Stadt Werl stattgegeben;
4. der "An...." (=Verhaftung) steht dem Amtmann als Vertreter des Landesherrn zu, der Rat hat dazu, wenn er gebeten wird, Hilfe zu leisten;
5. um fernere Streitigkeiten zu vermeiden sollen zu wichtigen Beschlüssen die 12 des alten Rates zugezogen werden, vor ihnen und den Richtleuten soll auch Rechnungslage erfolgen.
Darin : Abschrift von der Hand des Barthold Capp, nach 1608.
B 34b 5 
1562
Permalink der VerzeichnungseinheitAusführliche Eingabe der Stadt Werl an den Landdrosten gegen unbefugtes Backen, Brauen, Weinzapfen sowie die Errichtung eigener Handwerksämter in den Dörfern des Amtes (besonders Büderich).v.num : 1055
B 34b 6 
17. Jhd.
Permalink der VerzeichnungseinheitRichtleute der Ämter betr. Regulierung des Salzbaches vom Großen Teich bis zur Stadtmühle.v.num : 1056
Enthält : Gerhard Pape soll Auskunft geben.
B 34b 7 
1685
Permalink der VerzeichnungseinheitLanddrost und Räte entscheiden einen Streit zwischen dem Bau-, Bäcker- und Kaufamt einerseits und dem Salzamt andererseits wegen der Ratswahl.v.num : 1057
B 34b 8 
1706
B 34b 9 
1774
Permalink der VerzeichnungseinheitRichtleute des Bau-, Bäcker und Kaufleuteamtes wegen Verwendung der Kalandsrenten zur Errichtung der 4. Schulklasse.v.num : 1059
Enthält : Doppelt. Dabei: Kalandskämmerer Pastor Runthe in Büderich ./. Rat Bockskopf und Pfarrer Schulte zu Werl wegen Kalandsrenten
B 34b 10 
1799
Permalink der VerzeichnungseinheitSchuster- und Schmiedezunft wegen Sattel- und Eisenwaren auf den Jahrmärkten und deren Verhänsung.v.num : 1060
Enthält :
Hinweis: Ein Gildebrief der Schreiner, Faßbinder und Wagner von 1676 befindet sich als Kopie in der Slg. Berufe, Abt. Schreiner.