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Nutzung des Stadtarchivs mit sog. Test-Option ab dem 30. März 2021

Dienstag, 30. März 2021 - 09:26

Nutzung des Stadtarchivs mit sog. Test-Option ab dem 30. März 2021

Der Lesesaal des Stadtarchivs Aachen bleibt geöffnet. Neben den bisher geltenden besonderen Bestimmungen zur Nutzung des Lesesaals in der Pandemie müssen angemeldete Nutzer*innen nun bei ihrer Ankunft im Lesesaal einen vor dem geplanten Archivbesuch bei einer offiziellen Teststation durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Das Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein; die Ergebnisse sog. Selbsttest können nur anerkannt werden, wenn sie in einer Teststation durchgeführt wurden und von dieser Stelle ein Testnachweis, der das negative Testergebnis dokumentiert, vorgelegt werden kann.

Ein Zuhause durchgeführter Schnelltest erfüllt nicht die Bedingungen, die für eine Nutzung des Lesesaals notwendig sind! Das negative Testergebnis muss in Papierform oder in elektronischer Form von einer autorisierten Teststation bestätigt und dann im Lesesaal des Stadtarchivs vorgelegt werden, damit die Negativtestung nachvollzogen werden kann. Erst dann kann eine Nutzung des Lesesaals erfolgen.

Grundlage hierfür ist die Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen vom 26. März 2021, in Verbindung mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, gültig ab dem 29. März, hier vor allem §4 Abs. 4, sowie der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vom 11. März 2021.

Der benötigte Test kann zum Beispiel im Testzentrum vor dem Bahnhof Rothe Erde durchgeführt werden, das nah beim Stadtarchiv liegt; hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Eine Übersicht über die Testzentren in der StädteRegion und die Terminbuchung finden Sie hier.