Direkt zum Inhalt

Ausstattung der Arbeitsplätze

Wir bieten Ihnen 15 Arbeitsplätze, an denen Sie Archivalien und Bücher aus unserer Bibliothek während der Öffnungszeiten unseres Lesesaals einsehen können.
Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter berät Sie gerne, wie Sie an Informationen und Quellen zu stadtgeschichtlichen Themen kommen.
 
An den Benutzer-PCs können Sie Findbücher und Karteien für die Recherche nutzen.
Auf den ausliegenden Bestellzetteln notieren Sie die Signaturen der Sie interessierenden Archivalien.
Diese Urkunden, Akten, Fotos, Karten oder Pläne müssen erst aus dem Magazin geholt werden. Das geschieht zu bestimmten Aushebezeiten.
Es können Ihnen maximal vier Akten gleichzeitig vorgelegt werden.

Gern können Sie einen Laptop mitbringen: Steckdosen sind an jedem Arbeitsplatz vorhanden; sie können im Lesesaal unser WLAN kostenfrei nutzen ("MS-public").

Eine telefonische Vorbestellung von Archivalien ist möglich unter: 02 51/4 92-47 11 oder per E-Mail: archiv@stadt-muenster.de

Archivgut selbst fotografieren

Die Benutzung einer eigenen Digital- oder Handy-Kamera ist bei der Durchsicht von gemeinfreiem Archivgut erlaubt:

Vor der Ausgabe werden die Archivalien ggf. darauf überprüft, ob die archivrechtlichen Schutzfristen abgelaufen sind und ob urheberrechtlich geschütztes Material enthalten ist. Gemeinfreie Archivalien erhalten dann einen grünen Einleger, gibt es Beschränkungen wird ein oranges oder rotes Blatt eingelegt.
Die Verwendung von Blitzgeräten und Flachbettscannern ist nicht erlaubt, um Schäden am Archivgut zu vermeiden.

Gebühren: Das kosten Sie unsere Dienstleistungen!

Wir erheben Verwaltungsgebühren auf Grundlage der Satzung für das Stadtarchiv Münster einschließlich Benutzungs- und Gebührenordnung (Archivsatzung, Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 23 vom 2.7.2021), die vom Rat der Stadt am 23.06.2021 beschlossen wurde.

Hier folgen die wichtigsten Regelungen in Kürze:
 

§ 8 Grundsätze der Gebührenerhebung

Die persönliche Benutzung von Archivgut und der Präsenzbibliothek in den Räumlichkeiten des Stadtarchivs ist grundsätzlich kostenfrei.

Für andere Formen der Benutzung, durch die dem Stadtarchiv Verwaltungsaufwände (Personal- oder Sachkosten) entstehen, sowie für die Einräumung von Verwertungsrechten sind Verwaltungsgebühren zu entrichten.

Bei Rechnungsstellung gilt eine Mindestgebühr von 10,- €.

§ 9 Gebührentatbestände bei der Nutzung von Archivgut

  1. Personalaufwände, die bei der Recherche, der Beantwortung von Anfragen, der Bereitstellung von Archivgut oder durch besondere Aufwände beim Reprografieren entstehen, je angefangene viertel Stunde - 10,- €
  2. Entgelt für von den Benutzenden aus Druckwerken selbst erstellte Ablichtungen bei Benutzung des Münzkopierers pro Seite - 0,10 €, bei Benutzung des Reader-Printers/Mikrofilmscanners pro Seite - 0,30 €
  3. Herstellung von Scans oder Reprografien aus Archivgut oder Druckwerken pro Scan oder Ablichtung - 0,50 €. Der Versand der Scans als E-Mail-Anhang oder Download-Link ist kostenlos. Der Versand von Scans auf Speichermedien oder von Ausdrucken kostet pauschal 2,00 €.
  4. Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen (z. B. für Schulzeugnisse) - pauschal 10,- €.
  5. Gebühren für beglaubigte Kopien von Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden - 14,- € pro Urkunde (bei mehrfacher Ausfertigung der selben Urkunde 9,- € pro weiterer Ausfertigung).
  6. Gebühren für Auskünfte aus den Meldekarteien - 15,- € pro Auskunft (bei aufwändigeren Recherchen gilt der Stundensatz aus § 9 (1)).

§ 10 Gebührentatbestände durch die Einräumung von Verwertungsrechten

  1. Gemeinfreies Archivgut, für das die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus dem Urheberrecht abgelaufen sind oder für das aufgrund seines Entstehungskontextes als amtlichem Schriftgut keine Urheberrechte entstanden sind, kann kostenfrei nachgenutzt werden, wenn Schutzfristen oder andere Rechte Dritter nicht berührt sind.
  2. Einräumung von Verwertungsrechten für Archivgut mit Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, insofern die Rechte bei der Stadt Münster liegen:
  3. Je Abbildung eines Fotos oder einer Seite aus anderem Archivgut in einem Druckwerk
  • Auflage unter 1.000 Exemplaren - 10,- €
  • Auflage von 1.000 bis 4.999 Exemplare - 15,- €
  • Auflage von 5.000 und mehr - 25,- €
  • Je Abbildung eines Fotos oder einer Seite aus anderem Archivgut in einem Film, Video, im Internet, eBook oder einer Ausstellung - pauschal 25,- €.

      4.  Personelle Mehraufwände für die Anfertigung oder Bereitstellung von veröffentlichungsfähigen Reprografien oder Digitalisaten - s.o. § 9 (1).