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Urkunden der Notare

Zeitraum: Mittelalter bis heute

Verwahrende Stellen: Notare oder deren Amtsnachfolger, Amtsgerichte, Landesarchive

Inhalt: Beurkundungen von Rechtsgeschäften jeglicher Art sowie Tatsachenfeststellungen.

Schutzfrist: Gegenwärtig (Stand Oktober 2023) können alle Notarsunterlagen, die im Landesarchiv NRW verwahrt werden, bis zum Entstehungsjahr 1922, nach Archivgesetz NRW eingesehen werden. Ebenso können Findmittel auch zu den jüngeren, im Landesarchiv verwahrten Notarsurkunden eingesehen werden. Weitere Informationen

Die Inhalte der Notarsurkunden sind so unterschiedlich, wie es das Alltagsgeschäft der Notare war. Kerngeschäfte sind und waren das Immobilien-, Erb-, Familien und Gesellschaftsrecht mit den jeweiligen Teilrechtsgebieten. Zu erwarten sind aus diesem Grund verschiedenste Inhalte, die im engeren oder weiteren Sinne für die Provenienzforschung von Interesse sein können, wie z.B. Erbrechtliche Urkunden, Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Auswanderungen, Anträge auf Grundschulden und Hypotheken, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen, Familiensachen, wie Erbhofsachen und z.B. Urkunden, die Aufschluss über „Arisierungen“ jüdischen Vermögens geben können. Hier gab es auch Notare, die sich auf „Arisierungen“ konzentrierten. Genehmigungstatbestände, die z.B. durch die „Verordnung über den Einsatz des Jüdischen Vermögens vom 3.12.1938“ sowie devisenrechtlicher Genehmigungen entstanden sind, können das Gesamtbild ergänzen (z.B. zur Reichsfluchtsteuer, Sicherungsanordnungen für Grundbesitz und andere Vermögensgegenstände). Eine noch nicht ausreichend erforschte Tatsache ist, dass Notare auch als Versteigerer von Gemälden auftraten.

Da die Notarsurkunden keinem normierten Verwaltungsverfahren unterliegen, inhaltlich differieren und zudem meist nur aus wenigen einzelnen Blättern bestehen, kann hier – abweichend von den übrigen hier vorgestellten Quellen – keine ausführlichere Beschreibung der zur erwartenden Inhalte dargestellt werden.