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Über ARCHIV. theorie & praxis

Zeitschrift Cover Archiv. theorie&praxis im Magazin

 

Über die Zeitschrift

ARCHIV. theorie & praxis erscheint viermal im Jahr, und in den Monaten Februar, Mai, Juli und November, in einer Auflage von ca. 3.600 Exemplaren.

Von 1947 bis 2007 erschien die Zeitschrift unter dem Titel „Der Archivar. Mitteilungsblatt für deutsches Archivwesen“, von 2008 bis 2022 als „ARCHIVAR. Zeitschrift für Archivwesen“. Die Fachzeitschrift erscheint ab 2023 unter dem Titel „ARCHIV. theorie & praxis“. 

Die Zeitschrift wendet sich überwiegend an ein Fachpublikum: Archivar*innen, aber auch Leser*innen benachbarter Disziplinen (Historiker*innen, Bibliothekar*rinnen, Verwaltung). Mitglieder des VdA erhalten die Zeitschrift als Leistung im Rahmen der Mitgliedschaft. Sie wird außerdem kostenpflichtig im In- und Ausland abonniert werden. Einzelhefte können über den Verlag Franz Schmitt (Siegburg) bezogen werden.

Jede Ausgabe von ARCHIV. theorie & praxis enthält die folgenden Rubriken: einen (jeweils unterschiedlichen) Themenschwerpunkt, die Rubrik „Innovation und Erfahrung“ mit aktuellen Fachbeiträgen aus verschiedenen Themenbereichen, Tagungs- und Literaturberichte, Mitteilungen und Beiträge des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen sowie des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., unter dessen Verantwortung auch die Personalnachrichten und Nachrufe erscheinen. Die Redaktion der Zeitschrift ist beim Landesarchiv NRW angesiedelt.

 

Beginnend mit Heft 3/ 1999 steht die Zeitschrift auch online zur Verfügung. An der Digitalisierung der früheren Ausgaben wird aktuell noch gearbeitet. 
 

Entwicklung der Zeitschrift

Auf Grundlage einer Lizenz der britischen Militärregierung vom 14. Dezember 1946 sollte die Zeitschrift ein Bindeglied zwischen den Archiven aller Fachrichtungen in Deutschland sein. Die Herausgeberschaft übernahmen das Staatsarchiv Düsseldorf und sein damaliger Leiter Dr. Bernhard Vollmer. Der 1947 gegründete „Verein deutscher Archivare“ bestimmte die Zeitschrift zu seinem Veröffentlichungsorgan. 1966 übertrug der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf die dienstliche Aufgabe, die Zeitschrift „Der Archivar“ als Gemeinschaftsorgan für alle deutschen Archive und Archivare herauszugeben. Im gleichen Jahr schrieb der „Verein deutscher Archivare“ in seiner Satzung fest, seine Vereinsmitteilungen im „Archivar“ zu veröffentlichen.

Im Jahr 2006 schlossen das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. einen Vertrag über die gemeinsame Herausgeberschaft für die Zeitschrift. Neben notwendigen organisatorischen Veränderungen erfolgte damit auch eine konzeptionelle Neuausrichtung; so wurden beispielsweise für die einzelnen Ausgaben Themenschwerpunkt eingeführt. Im Beirat der Zeitschrift sind das Landesarchiv und der Verband deutscher Archivarinnen und Archive e.V. jeweils mit drei Mitgliedern vertreten.