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Der Bestand PSR (Standesamt/Personenstandsregister)

Eine wesentliche Neuerung für viele Familienforscher wurde mit der Reform des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 Realität. Damit können nun

  • die Geburtenbücher bis 1907,
  • die Heiratsbücher bis 1937 und
  • die Sterbebücher bis 1987

im Stadtarchiv eingesehen werden. Nur die jüngeren Jahrgänge bleiben Sache des Standesamtes.
Zukünftig wird jährlich je ein weiterer Jahrgang dieser Register an das Stadtarchiv abgegeben.
 
Benutzungsbedingungen

Die Nutzung der Personenstandsbücher erfolgt durch kostenlose, persönliche Einsichtnahme im Stadtarchiv, für die ein Benutzungsantrag und zusätzlich eine "Erklärung zur Benutzung von Personenstandsunterlagen" auszufüllen sind. Beide sind im Stadtarchiv erhältlich oder vorab im Internet unter www.greven.net zu finden.
 
Kopien

Erst bei Kopierwünschen fallen Gebühren an. Wer eine Digitalkamera mitbringt, kann sogar die Kopierkosten sparen.
  
Findmittel

Aus verschiedenen Gründen stehen nur wenige zur Vorlage geeignete Findmittel (alphabetische Namensregister) zur Verfügung. Es ist im Einzelfall zu klären, ob das Team des Stadtarchivs die Registernummern einzelner Einträge recherchieren kann oder die chronologisch angelegten, überwiegend jahrgangsweise zusammengefassten Geburten-, Heirats- und Sterbebücher ohne weitere Hinweise vorgelegt werden müssen. Bitte ermitteln Sie daher vor einem Besuch/vor einer schriftlichen Anfrage möglichst genaue Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten für alle Personen, die Sie interessieren.
 
Übersicht über die vorhandenen alphabetischen Namensregister

(G = Geburten, H = Heiraten, S = Sterbefälle)

  •  GHS 1874-1879: offen für die Benutzung
  • GHS 1880-1885: gesperrt wegen Restaurierungsbedarf
  • GHS 1886-1898: offen für die Benutzung
  • GHS 1899-1907: offen für die Benutzung
  • GHS 1908-1924: gesperrt wegen rechtlicher Schutzfristen
  • GHS 1925-1937: gesperrt wegen rechtlicher Schutzfristen
  • GHS 1938-1948: gesperrt wegen rechtlicher Schutzfristen
  • GHS 1949-1951: gesperrt wegen rechtlicher Schutzfristen
  • GHS 1952-1955: gesperrt wegen rechtlicher Schutzfristen
  • S 1956-1965: offen für die Benutzung
  • S 1966-1976: offen für die Benutzung

Schriftliche Anfragen

Das Team des Stadtarchivs bemüht sich auch bei schriftlichen Anfragen, einen schnellen Service zu bieten. Dennoch ist unser Rat an die Interessierten, immer selbst im Stadtarchiv zu recherchieren. Der Grund: Ein Recht auf kostenlose Einsichtnahme besteht immer, schriftliche Auskünfte werden hingegen nach der Gebührenordnung abgerechnet, können nicht immer sofort erledigt werden und müssen im Zweifelsfall gegenüber anderen wichtigen Arbeiten im Stadtarchiv zurückstehen oder im Einzelfall abgelehnt werden.