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Informationen für Benutzer

Wer kann das Archiv nutzen?
Die Benutzung des Archivs der FernUniversität steht Jedem offen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei wissenschaftlicher Forschung sowie bei der Wahrung persönlicher und rechtlicher Belange.
Für eine persönliche Benutzung vor Ort ist eine rechtzeitige Voranmeldung erforderlich, ebenso muss bei der Anmeldung der Benutzungsantrag ausgefüllt und unterschieben abgegeben werden.
Die Benutzung des Archivs muss nicht zwangsläufig mit dem persönlichen Besuch stattfinden. Das Archiv kann auch durch schriftliche Anfragen im Vorfeld genutzt werden. Je detaillierter die Anfrage ist, desto genauer kann im Archiv recherchiert werden. Eine schriftliche Anfrage vor einem persönlichen Besuch ist empfehlenswert.
 
Benutzungsmodalitäten 
Die Sperrfristen der Archivalien richten sich nach dem Archivgesetz des Landes NRW, § 7. Alle Archivalien unterliegen einer generellen Sperrfrist von 30 Jahren nach Abschluss der Laufzeit. Handelt es sich bei den Akten um personenbezogene Unterlagen, so muss zusätzlich sichergestellt werden, dass die Archivalie erst nach Ablauf von 100 Jahren nach Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod einsehbar ist.
 
Reproduktion
Das Archiv entscheidet nach fachlichen Gesichtspunkten über die Genehmigung von Reproduktionen. Sowohl die rechtlichen Aspekte als auch der Aspekt der Bestandserhaltung spielen dabei eine große Rolle.
 
Das selbständige Anfertigen von Reproduktionen ist grundsätzlich nicht möglich, das Photographieren mit der Digitalkamera ist nicht erlaubt.
 
Reproduktionsaufträge können nur in eingeschränktem Umfang angefertigt werden und sind kostenpflichtig.
 
Bescheinigung
Für die Bescheinigung von Studienzeiten ist das Studentensekretariat zuständig. Das Universitätsarchiv kann keine Bescheinigungen erteilen. Durch die archivische Bewertung der Unterlagen, gelangen nur ein Teil ins Archiv - kein Anspruch auf Vollständigkeit.