Skip to main content

Informationen für Benutzer

Das Bistumsarchiv Münster (BAM) verwahrt das nicht mehr für den aktuellen Dienstgebrauch benötigte Schrift- und Dokumentationsgut der Zentralverwaltung des Bistums sowie diözesaner Einrichtungen. Hinzu kommen als Deposita ein Großteil der im nordrhein-westfälischen Bistumsteil gelegenen Pfarrarchive. Daneben werden Unterlagen fremder Provenienz, wie Nachlässe und Sammlungen, zur Ergänzung der amtlichen Überlieferung archiviert.

Die Archivalien – Urkunden, Akten, Amtsbücher, (liturgische) Handschriften, Amtsdrucksachen, Karten, Pläne, Bilder, Graphiken – aus der Zeit des 12. bis 20. Jh. können – vorbehaltlich gesetzlicher Sperrfristen – von jedem, der ein berechtigtes Interesse hat, eingesehen werden. Dieses liegt in der Regel vor, wenn für amtliche, wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche oder pädagogische Fragestellungen ein Einblick in Archivalien notwendig ist. Nähere Einzelheiten regeln die Benutzungsordnungen für die Archivalien des BAM und der Pfarrarchive von 1973, die Gebührenordnung von 2017 sowie die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche von 2013.

Das BAM bietet – vornehmlich wegen der zahlreichen deponierten Pfarrarchive – als Forschungsstätte vielfältige Möglichkeiten, etwa zu den Bereichen Kirchen-, Bistums- und Pfarrgeschichte, kirchliches Vereins- und Verbandswesen, Regional- und Ortsgeschichte, Sozial- und Familiengeschichte, historische Demographie, Schul- und Bildungsgeschichte, Kunst- und Baugeschichte, Volkskunde, Frömmigkeits- und Musikgeschichte. Die beiden wissenschaftlichen Referenten beraten nach Terminabsprache gerne bei Forschungsvorhaben.

Die meisten Archivalien sind in einem Außenmagazin untergebracht und müssen daher bestellt werden. Dieses kann, wenn genaue Angaben vorliegen, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Neben den Archivalien steht im BAM eine ca. 30.000 Bände umfassende Präsenzbibliothek mit den Schwerpunkten Bistums-, Regional-, Orts- und Kirchengeschichte zur Verfügung

Gebührenordnung für das Bistumsarchiv Münster vom 15. Mai 2017

Präambel

Das Bistum Münster unterhält gemäß can. 486-491 CIC ein Archiv, in welchem Dokumente des Bischofs, der bischöflichen Verwaltung, der Kirchengemeinden und anderer kirchlicher Institutionen verwahrt, gepflegt und wissenschaftlich bearbeitet und ausgewertet werden. Zugang und Nutzung erfolgen gemäß der „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche“ (K.A. 2014 Nr. 5, Art. 73 und K.A. 2015 Nr.19/20, Art. 185) sowie der jeweils gültigen Benutzungsordnung. Für die Leistungen des Archivs werden Gebühren entsprechend der nachfolgenden Ordnung erhoben.

§ 1 Gebührenhöhe

(1) Für die Erteilung ausführlicher, über das übliche Maß hinausgehender mündlicher oder schriftlicher Auskünfte, für die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten (z.B. Übersetzungen, Transkriptionen, aufwändige Digitalisierung) betragen die Gebühren bei Inanspruchnahme

  • a) einer wissenschaftlichen Fachkraft (höherer Dienst) 30,- €
  • b) einer geprüften Fachkraft (gehobener Dienst) 25,- €
  • c) einer Verwaltungskraft (mittlerer und einfacher Dienst) 20,- €

je angefangene Halbstunde Zeitaufwand. Die Beratung im Rahmen der normalen Archivbenutzung erfolgt gebührenfrei.

(2) Die Benutzung des Archivs ist grundsätzlich gebührenfrei.

(3) Die Gebühren betragen für:

  • a) Fotokopie pro Seite: A 4 = 0,25 € A 3 = 0,50 €
  • b) Einfache Digitalisierung pro Seite: A 4 = 0,50 € A 3 = 1,00 €
  • c) Digitalisierung inklusive Tonwertkorrektur und verbindlichem Dateinamen pro Aufnahme: 10 €
  • d) Die Weitergabe und Berechnung von Filmmaterial erfolgt in Zusammenarbeit und nach der Gebührenordnung des LWL-Medienzentrums für Westfalen.

(4) Die Mindestpauschale für den Versand von Reproduktionen beträgt 5 €.

(5) Für die Nutzung oder Verwertung von Reproduktionen von Archivalien werden folgende Gebühren erhoben:

  • a) bei Nutzung in Büchern, Broschüren und Zeitschriften, Auflage bis 1000 Stück 20 €
  • aa) dsgl., Auflage bis 5000 Stück 50 €
  • ab) dsgl., Auflage bis 10000 Stück 75 €
  • ac) dsgl., Auflage bis 50000 Stück 100 €
  • ad) dsgl., Auflage über 50000 Stück 125 €
  • b) bei Abdruck der Reproduktion auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, in Kalendern, auf Plakaten und Karten das Zweifache der Gebühr nach Buchstabe aa) bis ad)
  • c) zu Werbezwecken das Fünffache der Gebühr nach Buchstabe aa) bis ad).
  • d) Die Nutzung und Verwertung für Onlinepräsentationen und andere digitale Medien richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Entgelten des LWL-Medienzentrums für Westfalen.

(6) Neben diesen Gebühren gehen alle anderen Auslagen, wie Post- und Versicherungskosten, Bankspesen sowie eventuell anfallende Mahnkosten, zu Lasten des Benutzers.

§ 2 Gebührenbefreiung

Gebühren nach § 1 können erlassen werden

  • a) bei Inanspruchnahme für Forschungen durch kirchliche Einrichtungen sowie durch staatliche und kommunale Stellen, soweit die Benutzung in eigener Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird
  • b) bei geringfügigem Aufwand.

Eine Gebührenbefreiung in berechtigten Ausnahmefällen bedarf der Genehmigung durch die Archivleitung.

§ 3 Fälligkeit – Vorschüsse

Für besondere Leistungen des Archivs nach § 1Abs. 3 und 5 kann eine Vorauszahlung gefordert werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 15. Mai 2017 in Kraft. Zugleich tritt die Gebührenordnung vom 19. Dezember 2005, zuletzt geändert am 2. August 2010, außer Kraft.

 

Münster, den 15. Mai 2017

Az. 234

Dr. Norbert Köster, Bischöflicher Generalvikar

Genealogische Anfragen

Das Bistumsarchiv Münster hat die Kirchenbücher, die Zivilstandsregister und den Status Animarum der meisten Pfarreien des Bistums Münster unter
www.matricula-online.eu
kostenfrei ins Internet gestellt.
Weiterhin werden laufend Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen.

Deshalb werden ab dem 01.01.2023 Fragen zur Familienforschung, die sich auf Einträge in den unter Matricula bereits veröffentlichten Kirchenbüchern beziehen, nicht mehr beantwortet und genealogische Auftragsarbeiten nicht mehr übernommen.

 

Viel Erfolg und Freude bei den Recherchen!

 

Kirchenbücher im Bistumsarchiv

Im Bistumsarchiv werden über 3000 Kirchenbücher (sowie Kladden, Abschriften, Indices und Register) verwahrt. Hinzu kommen die Zivilstandsregister, deren Liste sich ebenfalls auf unserer Internetseite befindet.

 

Die Kirchenbücher sind digitalisiert an Computern im Lesesaal und online unter http://data.matricula-online.eu/de/deutschland/muenster/  einsehbar.

Pfarrarchive

Das Bistumsarchiv hat über 400 Pfarrarchive aus dem Münsterland und vom Niederrhein nach Münster überführt.

 

Ihre konkrete Anfrage richten Sie bitte an bistumsarchiv@bistum-muenster.de.

 

Schutzfristen

1. Schutzfristen für die Kirchenbucheinsicht

 

Taufen: 120 Jahre

Heiraten: 100 Jahre

Tote: 100 Jahre

 

Erstbeichtende: 110 Jahre

Erstkommunikanten: 110 Jahre

Firmlinge: 110 Jahre

 

Grundlage: Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher), in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. August 2008 Art. 190

 

2. Allgemeine Schutzfristen (Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO)

 

§ 9 Schutzfristen

(1) Die Schutzfristen werden ab dem Schlussdatum der jeweiligen Archivalieneinheit berechnet.

(2) Die Nutzung von Archivgut, für das nachfolgend keine spezielle Regelung ge-troffen ist, ist zulässig nach Ablauf einer Schutzfrist von 40 Jahren.

(3) Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem we-sentlichen Inhalt auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht (personen-bezogenes Archivgut), beträgt die Schutzfrist ebenfalls 40 Jahre. Sie endet je-doch nicht vor Ablauf von

1. 30 Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der Letztverstorbe-nen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,

2. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der Letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist,

3. 70 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Perso-nen dem Archiv bekannt sind.

(4) Für Archivgut, das besonderen kirchlichen oder staatlichen Geheimhaltungs-vorschriften unterliegt, beträgt die Schutzfrist 60 Jahre.

(5) Für bischöfliche Amtsakten und Nachlässe beträgt die Schutzfrist 60 Jahre.

(6) Die Schutzfristen gelten nicht für solche Unterlagen, die bereits veröffentlicht wurden bzw. schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren.

(7) Für personenbezogenes Archivgut betreffend Amtsträger in Ausübung ihrer Ämter sowie Personen der Zeitgeschichte gelten die Schutzfristen gemäß Ab-satz 3 nur, sofern deren Privatsphäre betroffen ist.

(8) Die Schutzfristen gelten auch für die Nutzung durch kirchliche Stellen, sofern es sich nicht um die abliefernde Stelle handelt.

 

Grundlage: Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche, in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster vom 1. März 2013 Art. 73.

 

Der komplette Text ist unter http://www.katholische-archive.de/Portals/0/Medien/PDF/KAO/KAO_2014.pdf einsehbar.

 

Zivilstandsregister

Im Bistumsarchiv befinden sich knapp 1000 Zivilstandsregister aus ca. 75 Orten, die in einzelnen Fällen ab 1809, zumeist aber von 1810 bis 1814 im rechtsrheinischen Teil des Bistums Münster vom Vorsteher einer Mairie (Bürgermeisterei) geführt wurden und nach der napoleonischen Ära den Hauptpfarreien zurückgegeben werden mussten, was im Bistum Münster in den meisten Fällen die katholischen Pfarreien waren.

 

Eine Übersicht über die Zivilstandsregister im Bistum Münster findet sich bei der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung.

Folgende Zivilstandsregister sind seit 2020 auch bei Matricula einsehbar.

 

Ahlen St. Bartholomäus
Altenberge St. Johannes
Altschermbeck St. Ludgerus
Ascheberg St. Lambertus
Beckum St. Stephanus
Beelen St. Johannes
Bevergern St. Maria Heimsuchung
Bienen St. Cosmas und Damian
Billerbeck St. Johannes
Borghorst St. Nikomedes
Bork St. Stephanus
Büderich St. Peter
Buldern St. Pankratius
Darfeld St. Nikolaus
Datteln St. Amandus
Dingden St. Pankratius
Dorsten St. Agatha
Elten St. Martinus
Emsdetten St. Pankratius
Freckenhorst St. Bonifatius
Füchtorf St. Marien
Gescher St. Pankratius
Greven St. Martinus
Haltern St. Sixtus
Halverde St. Peter und Paul
Hamm-Bossendorf Heilig Kreuz
Harsewinkel St. Lucia
Havixbeck St. Dionysius
Heek St. Ludgerus
Heessen St. Stephanus
Heiden St. Georg
Henrichenburg St. Lambertus
Herten St. Antonius
Hoetmar St. Lambertus
Hopsten St. Georg
Horstmar St. Gertrudis
Ibbenbüren St. Mauritius
Kirchhellen St. Johannes
Laer St. Bartholomäus
Legden St. Brigida
Lembeck St. Laurentius
Lette St. Johannes
Liesborn St. Cosmas und Damianus
Lüdinghausen St. Felizitas
Marl St. Georg
Mesum St. Johannes
Mettingen St. Agatha
Millingen St. Quirinus
Milte St. Johannes
Münster St. Mauritz
Neuenkirchen St. Anna
Nienberge St. Sebastian
Nottuln St. Martinus
Oelde St. Johannes
Oer-Erkenschwick St. Peter und Paul
Olfen St. Vitus
Ostenfelde St. Margareta
Osterwick St. Fabian und Sebastian
Ottenstein St. Georg
Ottmarsbocholt St. Urban
Polsum St. Bartholomäus
Raesfeld St. Martinus
Recke St. Dionyius
Recklinghausen St. Peter
Rheine St. Dionysius
Riesenbeck St. Kalixtus
Rorup St. Agatha
Roxel St. Pantaleon
Sassenberg St. Johannes
Schöppingen St. Brictius
Senden St. Laurentius
Stadtlohn St. Otger
Suderwich St. Johannes
Telgte St. Clemens
Velen St. Andreas
Wadersloh St. Margareta
Waltrop St. Peter
Warendorf St. Laurentius
Westbevern St. Cornelius und Cyprianus
Westerholt St. Martin
Wettringen St. Petronilla