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Archivrecherche

Das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte steht allen historisch Interessierten offen. Eingesehen werden kann sämtliches Material, das den im Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthaltenen Sperrfristen nicht oder nicht mehr unterliegt. Die Einsichtnahme in das Archivgut erfolgt im Lesesaal des Stadtarchivs. Eine Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich.

Bei Fragen zur Recherche im Archiv, wenn Sie eine Fachberatung in Anspruch nehmen oder eine Vorbestellung tätigen möchten können Sie sich an unseren Lesesaaldienst unter der Telefon-Nummer 0234/910-9511 wenden oder eine E-Mail an stadtarchiv@bochum.de schreiben. 

Einschränkungen der Benutzung

Die Sperrfristen für Verwaltungsschriftgut betragen 30 Jahre nach Entstehung des letzten zur Akte genommenen Schriftstückes. Für personenbezogene Unterlagen gelten längere Sperrfristen. Bei der Nutzung von Archivgut privater Herkunft (Nachlässe, Deposita und anderes) sind gegebenenfalls vorhandene vertragliche Sonderregelungen zu beachten. Für archivische Sammlungen (wie u.a. die zeitgeschichtliche Sammlung und die Zeitungsausschnittsammlung), für Druckschriften, Zeitungen und die Nutzung der Archivbibliothek gelten keine Sperrfristen.

Allerdings können eingeschränkte Benutzungsmöglichkeiten sich auch aus anderen Gründen als den per Gesetz festgelegten Sperrfristen ergeben. Dies gilt zum Beispiel für solche Archivalien, die noch nicht archivisch erschlossen sind oder die große Schäden aufweisen und durch die Benutzung weiter gefährdet würden. So können auch einige historische Tageszeitungen nicht im Original, sondern nur am Mikrofilmlesegerät eingesehen werden.

Erhebung von Gebühren

Die Benutzung von Archivgut aus amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen, heimatkundlichen, pädagogischen und anderen Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, ist gebührenfrei. Für die rein private Nutzung (z. B. Familienforschung, Bestellung von Geburtstagszeitungen) fallen Gebühren an. Die Gebühren für Leistungen des Stadtarchivs richten sich nach der entsprechenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum in der jeweils geltenden Fassung. Eine Bezahlung im Stadtarchiv ist ausschließlich in bar möglich.