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Familienforschung und Erbenermittlung

Für Ihre private Familienforschung sowie die gewerbliche oder amtliche Erbenermittlung stehen Ihnen im Bochumer Stadtarchiv die Standesamtsregister und –unterlagen nach Ablauf ihrer jeweiligen Fortschreibungsfrist zur Verfügung.

Die Fristen betragen bei Geburtsregistern 110 Jahre, bei Heiratsregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre nach Beurkundung des jeweiligen Falles. Aus den vorliegenden Registerbänden können gebührenpflichtige (beglaubigte) Kopien erstellt werden. Sie können die Namensverzeichnisse zu den Geburts-, Heirats- und Sterberegistern auch online einsehen.

Sie können entweder nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung selbst in den Personenstandsregistern recherchieren oder einen Rechercheauftrag an das Archiv in Auftrag geben. Bitte beachten Sie, dass sowohl bei einer eigenen als auch bei einer Recherche durch eine*n Archivmitarbeiter*in Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung anfallen.

Wenn Sie selbst in die Personenstandsregister Einsicht nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0234/910-9511 oder per E-Mail an stadtarchiv@bochum.de einen Termin zur Reservierung eines Arbeitsplatzes und zur Vorbereitung der Aushebung der Archivalien. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der einzusehenden Registerbände pro Benutzungstag begrenzt ist. Eine Benutzung ohne diese Voranmeldung ist nicht möglich, da im Lesesaal nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass aus konservatorischen Gründen Personenstandsregister weder vorgelegt, noch Kopien oder Scans daraus angefertigt werden können.

Wenn Sie eine Recherche beim Archiv beauftragen wollen, füllen Sie bitte das Formular „Bestellung von Kopien aus Standesamtsregistern“ aus. Das Formular finden Sie hier.