Aufgrund einer technischen Störung kommt es zur Zeit gelegentlich zu Ausfällen bei der Archivgutsuche. Wir arbeiten an der schnellstmöglichen Lösung des Problems und bitten um Ihr Verständnis!
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Wir alle kennen Telgte nur mit der Bezeichnung „Stadt“. Doch in den 1930er Jahren sollte im Zuge eines neuen Gemeindeverfassungsgesetztes die Bezeichnung wegfallen und ersetzt werden.
In Preußen begann die kommunalpolitische Machtergreifung der NSDAP mit der auf dem Verordnungswege durchgeführten Auflösung der kommunalen Vertretungen vom 08.02.1933. Der nächste Schritt zur kommunalen Gleichschaltung stellte das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vom 15.12.1933 dar. Dieses ersetzte die bisherigen fünfzehn Gemeindeordnungen der verschiedenen preußischen Landesteile und schaffte eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Organisation, Aufgaben und Kontrolle der Gemeinden. Allerdings wurde nicht für alle Gemeinden ein gleiches Verfassungsrecht geschaffen, sondern nach Städten, Landgemeinden und Dörfern unterschieden.
Die zum Amtsbezirk Telgte gehörenden Gemeinden Telgte Kirchspiel und Westbevern sollte nach §2 der neuen Landesverordnung auf Grund ihrer Einwohnerzahl nur noch als „Bauerndörfer“ geführt werden. Der Gemeinde Telgte Stadt sollte die Bezeichnung und die Verwaltung nach der Landesgemeindeordnung „Titularstadt“ entzogen werden. Fortan sollte Telgte die Bezeichnung „Landgemeinde“ führen.
Als der erste Entwurf der Landgemeindeordnung für Preußen bekannt gegeben wurde, formierte sich schriftlicher Widerstand. Abgebildet ist die Stellungnahme des Stadtvorstehers Wichmann. In seinem Schreiben an den örtlichen Ortsgruppenleiter der NSDAP argumentiert er für den Erhalt der Bezeichnung „Stadt“.
Quellen/Literatur: