Nichtstaatliche Unterlagen gesucht

Das Landesarchiv ist das „Gedächtnis“ des Landes Nordrhein-Westfalen und kann neben staatlichen Unterlagen auch nichtamtliches Archivgut von öffentlichem Interesse übernehmen (§ 3 Abs. 3 S. 1 Archivgesetz NRW). Für die historische Forschung sind dabei authentische Quellen solcher Lebensbereiche von Interesse, die in staatlicher Überlieferung nicht oder nicht hinreichend dokumentiert sind. Unterlagen aus nichtamtlicher Perspektive kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die staatlichen Unterlagen sinnvoll ergänzen und zur Abbildung unserer Lebenswelt erheblich beitragen.
Vertragliche Grundlage
Das Landesarchiv NRW übernimmt Unterlagen nichtamtlicher Herkunft auf vertraglicher Grundlage im Regelfall als Schenkung. Im Ausnahmefall kann auch eine Übernahme unter Eigentumsvorbehalt als sog. Depositum erfolgen. Ankäufe sind nur in seltenen Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich.
Ihre Unterlagen für das Landesarchiv NRW
Verfügen Sie, Ihre Familie oder Ihr Verein/Verband über Unterlagen nach den oben genannten Kriterien, die in das Überlieferungsprofil des Landesarchivs NRW passen? Helfen Sie mit, dass die Geschichte unseres Landes erforschbar bleibt. Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich von der für Ihre Unterlagen regional zuständigen Abteilung beraten.