Werden in der Welt analoger Archive Originale erhalten, sind es in der digitalen Archivierung nur noch Informationen. Diese müssen, um in Zukunft weiterhin lesbar zu sein, im digitalen Archivmagazin unbedingt vom Datenträger getrennt und nach einigen Jahrzehnten in ein neues Format übertragen werden. Das ist das Verfahren der Migrationsstrategie, in der digitale Archive nur noch Kopien von Kopien von Kopien erhalten und wo nach jeder Übertagung gefragt wird, ob die neu erstellten Objekte im Kern noch den ursprünglich übernommenen entsprechen – ob sie als authentisch gelten können.
Seit dem 6. Dezember 2024 betreibt die Stadt Gladbeck, als erste Kommune im Kreis Recklinghausen, ein digitales Langzeitarchiv im Produktivbetrieb nach ISO 14721. Das Datum markiert den Beginn einer neuen vorgeschriebenen Pflichtaufgabe der Kommune, die das Stadtarchiv Gladbeck vor neue fachliche, organisatorische, technische und personelle Herausforderungen stellt, die mit einem weiteren Zuwachs des bereits jetzt umfangreichen archivischen Aufgabenspektrums verbunden ist.
Nur durch die Einrichtung eines funktionsfähigen digitalen Langzeitarchivs ist es der Kommunalverwaltung Gladbeck auch in Zukunft möglich, ihre aktenbildenden Fachdienststellen durch die regelmäßige, datenschutzkonforme Übernahme von archivwürdigen digitalen Daten und Informationen sowie durch die Freigabe von nichtarchivwürdigen Records zur Kassation/Vernichtung zu entlasten. Ohne digitales Langzeitarchiv keine Rechtskonformität im Verwaltungshandeln.
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