Novellierung des Archivgesetzes NRW
Friday, 7. August 2026 - 13:16Im Juli hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine unter Mitwirkung des Landesarchives erarbeitete Novellierung des Archivgesetzes NRW beschlossen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Anpassung an die aktuelle Datenschutzgesetzgebung, Regelungen zum Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten, die Verbindung mit dem Kulturgesetzbuch sowie eine gestärkte Unabhängigkeit der Archive. Dr. Tobias Herrmann, Präsident des Landesarchivs NRW, sieht positiv auf die Anpassungen:
"Ich freue mich sehr, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen auf Zustimmung gestoßen sind. Das neue Gesetz stärkt die Position der Archive im Land und hält am Ziel der möglichst breiten Zugänglichmachung von Archivgut fest. Vor allem im Bereich der Bewertung und der Übernahme digitaler Unterlagen wird dem Landesarchiv die Wahrnehmung seiner Aufgaben erleichtert – das war überfällig und ist eine starke Motivation für unsere Arbeit."
Das Gesetz ist inzwischen in Kraft getreten.