Im Mai 1953 wurde das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) verabschiedet, das umfassende und einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Eingliederung und Entschädigung der (Heimat-)vertriebenen und Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten und der Sowjetzonenflüchtlinge schuf. Vorher war dies Ländersache, und eine ungleiche Behandlung die Folge gewesen.
Den hier gezeigten Flüchtlingsausweis A bekamen sog. Heimatvertriebene. Dazu zählten u.a. Personen, die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Ostgebieten gelebt hatten und wegen des Zweiten Weltkriegs von dort fliehen mussten oder vertrieben wurden.