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"Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle?"

zondag, 1. maart 2020 - 16:00

"Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle?"

Ausstellung zu 70 Jahren Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Landesverfassung von NRW von 1950 war das Ergebnis einer langen und schwierigen Diskussion zwischen den damaligen gesellschaftlichen Kräften und politischen Parteien. Von den Anfängen des Landes Nordrhein-Westfalen im Herbst 1946 bis zur Unterzeichnung der Verfassung am 28. Juni 1950 durch den Minister der Regierung Arnold (CDU) vergingen fast vier Jahre. Die drängenden Probleme der unmittelbaren Nachkriegszeit verzögerten den Fortgang der Verfassungsberatungen, ebenso die Arbeit am Bonner Grundgesetz, das am 8. Mai 1949 verabschiedet wurde. 

Die Landesverfassung NRW steht in den Traditionen deutscher Verfassungen seit 1919, derjenigen der Weimarer Republik und der preußischen Verfassung von 1920. Sie wird durch eine Präambel eingeleitet; ihre 92 Artikel gliedern sich in drei Teile. Ein erster Teil markiert die Staatszielbestimmungen: Volkssouveränität, repräsentative Demokratie und Gewaltenteilung bilden die Grundprinzipien der staatlichen Organisation und des politischen Zusammenlebens. Der zweite Teil verweist auf die im Grundgesetz fixierten Grundrechte, benennt die Freiheitsrechte und umreißt den Ordnungsrahmen des gesellschaftlichen Lebens in Familie, Wirtschaft, Schule, Religion, Kunst und Wissenschaft. Der dritte Teil bestimmt die staatliche Organisation und betont den repräsentativen Charakter dieser demokratischen Regierungsform. 

Der Volksentscheid über die Verfassung wurde mit der Landtagswahl vom 18. Juni verbunden. Eine absolute Mehrheit votierte für die Verfassung, so dass das Kabinett die Verfassung am 28. Juni 1950 unterzeichnen konnte; die Landesverfassung trat am 11. Juli 1950 in Kraft. 

Das Landesarchiv NRW nimmt das 70-jährige Jubiläum zum Anlass, um im Rahmen einer kleinen Ausstellung und einer Veranstaltungsreihe in Kooperation mit der Landeszentrale für politischen Bildung über die Bedeutung der in der Landesverfassung festgelegten Grund- und staatsbürgerlichen Rechte nachzudenken. 

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