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INFORMATION: ALTERUNGSBESTÄNDIGES PAPIER

Hinweise der Arbeitsgemeinschaft zum Thema Alterungsbeständigkeit von Papier

Seit Jahren wird von archivfachlicher Seite immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, Papier zu nutzen, das entsprechend der DIN EN ISO 9706 alterungsbeständig ist. Die Rechtsverordnung für die Anwendung zum Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 12 RVO TVgG NRW) sieht zwar grundsätzlich den Einsatz von 100 Prozent Recyclingpapier vor, doch sollen die rohstoff- und umweltschonenden Produkte für den Verwendungszweck geeignet sein und anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Deshalb sind begründete Ausnahmen vorgesehen. Eine begründete Ausnahme von Recyclingpapier Abstand zu nehmen, das nicht nach der DIN EN ISO 9706 zertifiziert ist, ist die spätere Archivierung.

Im Hinblick auf den dauerhaften Erhalt der archivwürdigen Unterlagen sollte vom Einsatz des Recyclingpapiers so lange abgesehen werden, bis Anbieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9706 ausweisen. Die in dem Zusammenhang auch genannte DIN 6738 „Papier und Karton-Lebensdauerklassen“ ist unzureichend. Denn solange Akten noch analog geführt werden, ist die Alterungsbeständigkeit des Papiers Grundlage für die Langzeitarchivierung.

Die Hinweise und Informationen zu diesem Sachverhalt, die Dr. Anikó Szabó auf dem Jahrestreffen der Arbeitsgemeinschaft der Hochschularchive in Nordrhein-Westfalen am 17. Februar 2016 in Duisburg präsentierte, sind hier in leicht veränderter und ergänzter Fassung als Download abrufbar.