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Archivale des Monats Mai

woensdag, 17. mei 2023 - 11:09

KAV C 1, K/65

Eine Urkunde dient als dauerhafter Nachweis eines rechtserheblichen Vorganges, wie ihn etwa ein Verkauf oder Tausch, ein Erbschaftsvertrag oder Geldgeschäfte darstellen. Unter Berücksichtigung bestimmter äußerer, sprachlicher und inhaltlicher Formen wurden so vor allem im Mittelalter und der Frühen Neuzeit die Rechtsgeschäfte festgehalten. Im Gegensatz zur heutigen Zeit, in der eine eigenhändige Unterschrift die Echtheit eines Dokumentes bestätigt, wurde eine Urkunde zu dieser Zeit oftmals mit einem Siegel beglaubigt, meist hergestellt mittels Wachs und Stempel.

Die hier abgebildete Urkunde wurde am 18. Januar 1367 angefertigt; Arnold Witterem verfügt mit dieser den Verkauf seines Hauses in Kempen.