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Beratung für Kommunalarchive

Nach § 10 des Archivgesetzes des Landes NRWaus dem Jahre 2010 sind auch die Kreise und Kommunen verpflichtet, Archive zu unterhalten.

Die Hauptaufgabe des LWL-Archivamtes ist es, die Kreise und Kommunen in subsidiärer Weise beim Aufbau und der Führung ihrer Archive zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst alle dabei anfallenden Fragen und Probleme:

  • Beratung und finanzielle Förderung bei der Einrichtung und technischen Ausstattung von Funktions- und Magazinräumen
  • Beratung bei der Einstellung geeigneten Personals
  • fachliche Unterstützung bei Ordnungs-, Erschließungs- und Bewertungsarbeiten
  • Aus- und Weiterbildung des Archivpersonals durch Tagungen und Fortbildungsseminare
  • Durchführung von Restaurierungsarbeiten mit begleitender Beratung

Erster Ansprechpartner in archivfachlichen Fragen und bei Förderanträgen ist der zuständige Gebietsreferent oder die zuständige Gebietsreferentin im LWL-Archivamt.

Zu häufig auftretenden Fragen beachten Sie unsere Informationsangebote auf unserer Homepage unter "Aus- und Fortbildung", "Fachinformationen" und "Archive und IT".