Beratung für Kommunalarchive
Nach § 10 des Archivgesetzes des Landes NRWaus dem Jahre 2010 sind auch die Kreise und Kommunen verpflichtet, Archive zu unterhalten.
Die Hauptaufgabe des LWL-Archivamtes ist es, die Kreise und Kommunen in subsidiärer Weise beim Aufbau und der Führung ihrer Archive zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst alle dabei anfallenden Fragen und Probleme:
- Beratung und finanzielle Förderung bei der Einrichtung und technischen Ausstattung von Funktions- und Magazinräumen
- Beratung bei der Einstellung geeigneten Personals
- fachliche Unterstützung bei Ordnungs-, Erschließungs- und Bewertungsarbeiten
- Aus- und Weiterbildung des Archivpersonals durch Tagungen und Fortbildungsseminare
- Durchführung von Restaurierungsarbeiten mit begleitender Beratung
Erster Ansprechpartner in archivfachlichen Fragen und bei Förderanträgen ist der zuständige Gebietsreferent oder die zuständige Gebietsreferentin im LWL-Archivamt.
Zu häufig auftretenden Fragen beachten Sie unsere Informationsangebote auf unserer Homepage unter "Aus- und Fortbildung", "Fachinformationen" und "Archive und IT".