Skip to main content

Bestandserhaltung

Die Erhaltung von Archivgut im Original gehört zu den zentralen gesetzlichen Aufgaben des Landesarchivs NRW.

Technisches Zentrum

Angesichts des großen Umfangs geschädigter und im Erhaltungszustand gefährdeter Dokumente wurde 2005 mit dem Technischen Zentrum des Landesarchivs NRW eine Zentralwerkstatt v. a. für eine effektive und effiziente Mengenbehandlung eingerichtet. Im Technischen Zentrum werden geschädigte Archivalien nicht nur restauriert, sondern auch konserviert, um die vom Zerfall bedrohten Objekte vor weiterem Substanz- und Informationsverlust zu bewahren. Das Technische Zentrum befindet sich in Münster Coerde

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen

Um bei häufig benutzten Archivalien die Beanspruchung durch die Benutzung möglichst gering zu halten, erstellt das Landesarchiv NRW Schutzmedien in digitaler Form. Das Landesarchiv NRW beteiligt sich zudem am Bundesprojekt der Sicherungsverfilmung zur Bewahrung von Archivgut vor dem Totalverlust infolge von Kriegen und Katastrophen. 

 

Notfallvorsorge

Katastrophen wie die Flut des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass bei der Bewältigung von Großschadensereignissen Kultureinrichtungen zusammenarbeiten müssen. Bundesweit schließen sich daher Archive regional und lokal in sogenannten Notfallverbünden zusammen, um im Bedarfsfall rasch und konzentriert Personal und Material bereitstellen zu können. 

Kahnakten

Einen Schwerpunkt der Restaurierungsarbeiten im Landesarchiv NRW bildet die Restaurierung der sogenannten Kahnakten. Diese wurden am Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem Staatsarchiv Düsseldorf ausgelagert. Das dazu eingesetzte Schiff sank jedoch im März 1945 infolge eines Bombenangriffs im Hafen Hannover-Linden und die Akten konnten erst ein halbes Jahr später geborgen werden. Die verbrannten und verblockten Akten sind bis heute Gegenstand des umfangreichsten und zeitaufwändigsten Projekts zur Rettung kriegsbeschädigten Archivgutes in der Bundesrepublik Deutschland.

Bestandserhaltung in Behörden

Die Bestandserhaltung beginnt mit der Erstellung und Aufbewahrung der Unterlagen in den Behörden. Der Flyer „Bestandserhaltung in Behörden“ bietet einen Überblick zu zentralen Themen der Schadensvermeidung. Im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags (§ 3 Abs. 6 Satz 1 ArchivG NRW) berät das Landesarchiv Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes gerne auch zu konkreten Fragen des Erhalts von Schriftgut.

Sie haben Fragen? – Sie erreichen uns unter: poststelle@lav.nrw.de