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Überlieferungsbildung

Ein Regal überfüllt mit Akten.

„Die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes haben dem Landesarchiv alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen.“ 
(§ 4 Archivgesetz Nordrhein-Westfalen). 

Die Archivarinnen und Archivare des Landesarchivs NRW betreuen derzeit über 1.300 abgabepflichtige Dienststellen. Allein die nordrhein-westfälische Justizverwaltung produziert jährlich Schriftgut im Umfang von etwa 48 Kilometern. Neben Unterlagen staatlicher Stellen übernimmt das Landesarchiv auch nichtamtliches Archivgut von öffentlichem Interesse. 

Archivmodelle

Nach einem Beschluss der Landesregierung vom Frühjahr 2002 ist die maximale jährliche Übernahmemenge des Landesarchivs NRW auf 2,2 Kilometer begrenzt. Um die gesetzliche Aufgabe der Überlieferungsbildung auch in diesem Rahmen erfüllen zu können, stellen Archivmodelle ein wichtiges Arbeitsinstrument dar. Mit Hilfe der Modelle werden die archivwürdigen Teile des Schriftgutes identifiziert und eine aussagekräftige Überlieferung gebildet. Archivische Arbeit wird auf diese Weise transparenter, effektiver und planbarer. Für die großen Schriftgutproduzenten der Landesverwaltung hat das Landesarchiv in den letzten Jahren bereits Modelle für folgende Verwaltungsbereiche erstellt: Polizei (2006), Finanzverwaltung (2006), Justiz (2008), Personalverwaltung (2009), Schule und Weiterbildung (2013) sowie Natur, Umwelt und Verbraucher (2018). Das Landesarchiv wird in den kommenden Jahren die Arbeit an Archivierungsmodellen auf weitere Verwaltungsbereiche ausdehnen.


Weitere Informationen für Behörden: s. auch unter Aktenaussonderung.