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Familienforschung im Stadtarchiv Aachen

Im Stadtarchiv Aachen befinden sich die Zivil- und Personenstandsregister der Stadt Aachen und der Standesämter der ehemals selbstständigen Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist: Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre, Heiratsurkunden, die älter als 80 Jahre und Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind. Alle jüngeren Urkunden sind noch beim Standesamt Aachen. Aus konserva...

Im Stadtarchiv Aachen befinden sich die Zivil- und Personenstandsregister der Stadt Aachen und der Standesämter der ehemals selbstständigen Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist: Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre, Heiratsurkunden, die älter als 80 Jahre und Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind. Alle jüngeren Urkunden sind noch beim Standesamt Aachen. Aus konservatorischen Gründen können Sie die Standesamtsunterlagen im Stadtarchiv Aachen nicht selbst einsehen. Für die Zeit von 1802/03-1872 stehen im Lesesaal Kopien der Dezennaltabellen zur Verfügung, für die Zeit danach erstellen Mitarbeiter/innen des Stadtarchives seit einigen Jahren alphabetische Namenslisten zu den Registern der Standesamtsurkunden, welche ebenfalls im Lesesaal genutzt werden können. Eine aktuelle Liste finden Sie unten auf dieser Seite als pdf zum Download.

Wenn Sie eine Information oder einen Scan aus den Personenstandsregistern haben möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich (per Brief oder Mail) an das Archiv (stadtarchiv@mail.aachen.de) oder bestellen Sie die Unterlagen bei der Lesesaalberatung. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist kostenpflichtig gemäß der Entgeltordnung des Stadtarchivs Aachen. Geben Sie daher bitte bei Ihrer Anfrage die Angaben zu den gesuchten Personen so genau wie möglich an, dies erleichtert uns die Suche und spart Ihnen Kosten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung je nach Anfragenaufkommen und Umfang mehrere Wochen dauern kann!

Das Stadtarchiv Aachen besitzt eine Reihe katholischer und evangelischer Kirchenbücher aus Aachen und den umliegenden Gemeinden. Die Originale sind aus konservatorischen Gründen gesperrt. Im Lesesaal stehen den Benutzern jedoch Kopien zur freien Verfügung. Ebenso gibt es einige Kopien von Büchern, die im Original an anderer Stelle lagern. Zu einem Teil der Kirchenbücher gibt es alphabetische Namenslisten, durch die sich einzelne Personen einfacher finden lassen. Eine Auflistung finden Sie unten auf dieser Seite als pdf zum Download. Jüngere Kirchenbücher finden Sie in der Regel beim katholischen Diözesanarchiv Aachen (http://archiv.kibac.de/) bzw. beim Archiv der evangelischen Kirche im Rheinland (http://www.archiv-ekir.de/).

Wenn Sie gerade mit der Familienforschung beginnen oder nach umfassenden Informationen zur Familienforschung im Stadtarchiv Aachen suchen, können Sie die Handreichung "Familienforschung im Stadtarchiv Aachen. Quellen und Möglichkeiten für Genealogen" während der Öffnungszeiten des Lesesaals (Di., 13-17 Uhr, Mi., 9-17 Uhr, Do., 9-13 Uhr) im Lesesaal des Stadtarchivs erwerben oder per Mail, Brief oder Fax bestellen. Die Handreichung kostet 3 Euro (20 Seiten, farbig, A5-Format).

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Nützliche Links und Downloads zur Familienforschung im Stadtarchiv Aachen

Wegweiser zur Familienforschung im Stadtarchiv Aachen

Zur besseren Orientierung haben wir eine Broschüre mit allen hilfreichen Informationen rund um genealogische Forschung im Stadtarchiv Aachen veröffentlicht.

Sie kann für 3€ im Lesesaal erworben werden.

Quellen zur Familienforschung: Personenstandsregister

Im Jahr 1798 wurden durch die französische Verwaltung in den deutschen Ländern westliche des Rheins  Standesämter eingerichtet (im übrigen Deutschen Reich gibt es sie erst seit 1874). In den dort gefü...

Im Jahr 1798 wurden durch die französische Verwaltung in den deutschen Ländern westliche des Rheins  Standesämter eingerichtet (im übrigen Deutschen Reich gibt es sie erst seit 1874). In den dort geführten Personenstandsregistern wurden und werden bis heute Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle registriert. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) werden diese Register an die jeweiligen Stadtarchive abgegeben. Folgende Angaben sind in den jeweiligen Urkunden enthalten:

  • Geburten: Name und Geburtsdatum des Kindes, Name und Beruf der Eltern (evtl. Konfession), Wohnort.

  • Eheschließungen: Name, Geburtsdatum /Alter, Geburtsort, Eltern (teilweise mit Angabe, ob noch lebend), Wohnort der Eheleute, Name der Trauzeugen. Mögliche spätere Eintragungen können Angaben zu Kindern, Sterbedaten oder Scheidungen der Eheleute enthalten.

  • Sterbefälle: Name, Sterbedatum, Geburtsdatum/Alter, Geburtsort, Name des Ehepartners , Todesursache.

Aus konservatorischen und logistischen Gründen können die einzelnen Bände nicht zur Benutzung vorgelegt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, anhand von einzelnen schon erstellten Namenslisten oder den Dezennaltabellen nach den gesuchten Personen zu recherchieren und dann einen Scan der entsprechenden Urkunde zu bestellen.

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Quellen zur Familienforschung: Kirchenbücher

Kirchenbücher wurden in der katholischen Kirche verpflichtend ab dem Jahr 1563 geführt (in der evangelischen Kirche kurz nach der Reformation). Die Pfarrer vermerkten in diesen Büchern Taufen, Eheschl...

Kirchenbücher wurden in der katholischen Kirche verpflichtend ab dem Jahr 1563 geführt (in der evangelischen Kirche kurz nach der Reformation). Die Pfarrer vermerkten in diesen Büchern Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle bzw. Begräbnisse. Der Umfang der jeweiligen Einträge ist unterschiedlich. Je jünger das Kirchenbuch ist, desto umfangreicher sind auch die Angaben in den einzelnen Einträgen. Enthalten sind:

  • Taufeinträge: Taufdatum, Name des Kindes, Name der Eltern, Name der Paten
    zusätzlich möglich: Geburtsdatum
  • Heiratseinträge: Datum der Eheschließung, Name der Eheleute, Name der Zeugen
    zusätzlich möglich: Geburtsdatum und –Ort der Eheleute, Herkunft aus dem Ausland oder aus anderen Orten / Diözesen, Name der Eltern
  • Sterbeeinträge: Sterbe- oder Begräbnisdatum, Name des Verstorbenen
    zusätzlich möglich: Alter, Name der Eltern (bei verstorbenen Kindern), des Ehegatten, Beruf

Im Stadtarchiv Aachen finden sich ausschließlich Kopien von Kirchenbüchern der evangelischen und katholischen Pfarreien (Originale finden sich im Diözesanarchiv, in den einzelnen Pfarreien oder im Archiv der evangelischen Kirche in Boppard). Das älteste Aachener Kirchenbuch in unseren Beständen stammt aus dem Jahr 1602. Die meisten Kirchenbücher enden mit dem Jahr 1798.

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Quellen zur Familienforschung: Dezennaltabellen

Zwischen 1802/08 und 1872 gab es zusätzlich zu den am Ende der einzelnen Registerbänden befindlichen Namensliste Zehnjahresregister, die sogenannten Dezennaltabellen. Sie enthalten - wie der Name schon sagt - eine Zusammenfassung der Namensregister der Geborenen, Verheirateten oder Verstorbenen für den Zeitraum von jeweils 10 Jahren. Diese Register stehen frei zugänglich in unserem Lesesaal.

Quellen zur Familienforschung: Einwohnerliste von 1812

Diese durch die Franzosen angefertigte Liste, beinhaltet eine Auflistung aller Einwohner der Städte Aachen und Burtscheid (damals noch eigenständig). Enthalten sind zu diesen Personen folgende Angaben:
Name, Ehepartner, Kinder, Alter, Beruf,  Wohnort, Konfession, (Kirchen-)Gemeindezugehörigkeit, Angaben zu weiteren Verwandten im selben Haus, militärischer Rang (selten).

Quellen zur Familienforschung: Totenzettel

Die Geschichte der Totenzettel beginnt in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Belgien und den Niederlanden (hier Bidprentjes genannt) und zieht sich bis in die heutige Zeit. Während der Reforma...

Die Geschichte der Totenzettel beginnt in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Belgien und den Niederlanden (hier Bidprentjes genannt) und zieht sich bis in die heutige Zeit. Während der Reformation bildete sich im Zuge der Gegenreformation mit den Totenzetteln eine Art Gegenreaktionen zu den stark verbreiteten Leichenpredigten des Protestantismus. Während diese Predigten ausführlich Auskunft über den Verstorbenen gaben, sollten die während des katholischen Requiems - der Totenmesse - verteilten Totenzettel hauptsächlich dazu dienen, für die Seele des Verstorbenen zu beten.

Die Form der Totenzettel hat sich im Laufe der Jahre mehrfach gewandelt. Die anfänglich auf Pergament oder Papier teilweise noch handgeschriebenen Exemplare, die sich nur die Geistlichkeit, der Adel oder das höhere Bürgertum leisten konnten, enthielten im Wesentlichen nur den Namen und die Lebensdaten sowie die Bitte um das Gebet für das Seelenheil. Letzteres sollte der Verkürzung der Fegefeuerqualen des Verstorbenen dienen. Die Größe variierte stark und konnte den Umfang eines kleinen Plakates erreichen. Oft waren sie reich mit religiösen Motiven geschmückt, häufig in Form eines Rahmens. Dabei handelte es sich meist um düstere Todessymbolik wie Sensemann, Totenschädel, Särge, zerbrochen und erloschene Kerzen, Urnen und Uhren.

Die Verbreitung des Totenzettels in alle Bürgerschichten nach der Französischen Revolution drängte bald den religiösen Zweck zugunsten der Prestigefunktion zurück. Neben den Lebensdaten können  Angaben zur Eheschließung, zu verstorbenen Ehepartnern, Kindern, Beruf, Stand, Titeln, Ehrenämtern, öffentlichen Funktionen, verliehenen Auszeichnungen, Krankheiten und deren Verlauf sowie der Todesursache enthalten sein. Die Totenzettel waren beidseitig bedruckt und auf der Rückseite mit Heiligendarstellungen oder christlichen Texten versehen. Der verwendete religiöse Bildschmuck hatte nun eine tröstlichere Wirkung. Ab 1900 ersetzten Portraits der Verstorbenen oftmals die Heiligenabbildungen. Auf den nun auch verstärkt vorkommenden Doppelblatt-Totenzetteln findet man häufig geschlossene Lebensläufe.

Mit ihrem nun kleinen Format (ca. DIN A6) waren die Totenzettel zur Aufbewahrung im Gebetbuch bestimmt. Zur Messfeier waren sie somit immer zur Hand und sollten dadurch die Erinnerung an den Verstorbenen erhalten und zum Gebet für ihn anregen.

Ab den 1960er Jahren ging der Brauch der Verteilung von Totenzetteln stark zurück und wurde durch die Veröffentlichung des Todesfalls in Form einer Anzeige in der Zeitung ersetzt.

Totenzettel haben in der Forschung einen hohen Stellenwert: Sie dienen zum einen als Ersatz- und Ergänzungsüberlieferung v. a. in der Personen- und Familienforschung. Zum anderen dokumentieren sie die teilweise sehr weitläufige Verzweigung der Aachener Familien auch über die Grenzen in die Niederlande und nach Belgien sowie die Verflechtungen einzelner Unternehmen. Und nicht zuletzt spiegeln sich in ihnen in nicht unerheblichem Maße zeit- und kulturgeschichtliche Entwicklungen sowie der jeweilige Zeitgeist wider.

Auf den Totenzetteln sind fast immer der Name, Geburtsdatum oder Alter sowie das Sterbedatum angeben. Angaben, die darüber hinaus zu finden sein können sind:
Geburtsort, Name der Eltern,  Sterbeort,  Todesurzeit, Todesursache, Beerdigungsdatum, Beerdigungsfriedhof, Name und Beruf des Ehepartners, Anzahl und Namen (selten) der Kinder, Verdienstorden / Auszeichnungen, Porträts, Namen und Lebensdaten von Geschwistern

Der älteste Totenzettel unserer Sammlung stammt aus dem Jahr 1793.

Die Totenzettelsammlung des Stadtarchivs Aachen wurde durch die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde eingescannt und ist auf deren Homepage einzusehen. Die Totenzettel können jedoch auch im Stadtarchiv Aachen im Original eingesehen werden.

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Quellen zur Familienforschung: Todesanzeigen

Todesanzeigen wurden und werden auch heute noch zur Benachrichtigung über den Tod einer Person zumeist mit der Post verschickt. Sie enthalten den Namen des Verstorbenen, das Sterbedatum und oder das Alter und sowie darüber hinaus teilweise Angaben zur die Todesuhrzeit, den Wohn- bzw. Sterbeort, den Beruf, Ort- und Zeitpunkt der Beerdigung oder Totenmesse sowie - anders als die Totenzettel - konkrete Angaben zu den Namen der Verwandten.

Die Sammlung des Stadtarchivs enthält Totenzettel aus den Jahren 1833-2019.

Quellen zur Familienforschung: Todesanzeigen aus Zeitungen

Diese Sammlung enthält Todesanzeigen, die in Zeitungen veröffentlicht wurden. Die enthaltenen Angaben sind ähnlich denen der mit der Post verschickten Anzeigen. Schwerpunkt dieser Sammlung sind Todesanzeigen von im 1. Weltkrieg Gefallenen.

Quellen zur Familienforschung: Aachener Adressbücher

Adressbücher gibt es in Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Das erste Aachener Adressbuch erschien im Jahr 1838. Enthalten sind hier der Name, der Beruf und die Adresse einzelner Personen. Hierbei handelt es sich jedoch jeweils nur um den sogenannten Haushaltungsvorstand einer Familie, also meist den Ehemann. Frauen sind nur als Witwen oder alleinstehend vermerkt.

Adressbücher helfen bei der Familienforschung um festzustellen bzw. eingrenzen zu können, in welchem Zeitraum eine Person oder Familie in Aachen gewohnt hat.

Mit dem Erscheinen des Adressbuchs 2000 wurde der Druck eingestellt. Die Bände der Jahre 1838-1970 sind online einsehbar. Adressbücher der Folgejahre können Sie hier im Stadtarchiv im Original einsehen.

Quellen zur Familienforschung: Melderegister

Die Aachener Melderegister beginnen erst mit dem Jahr 1945. Frühere sind im Krieg verloren gegangen. Sie dienen den Mitarbeitern im Wesentlichen als Hilfsmittel bei Recherchen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Sie im Lesesaal nicht vorgelegt werden. Bei berechtigtem Interesse sind Auskünfte daraus möglich.

Quellen zur Familienforschung: Realisationsprotokolle 1652-1798

Bei Realisationsprotokollen handelt es sich um bei Gericht protokollierte juristische oder wirtschaftliche Verträge. Sie sind wertvolle Quellen für Familienforscher bei Fragen nach Grundbesitz, Kaufverträgen, Erbangelegenheiten, wirtschaftlichen Verhältnissen von Personen uvm.

Die Aachener Realisationsprotokolle sind durch ein handschriftliches Namensregister erschlossen.

Quellen zur Familiengeschichte: Namenslisten zu den Aachener Urkunden

Durch den großen Aachener Stadtbrand im Jahr 1656 wurden viele Dokumente vernichtet. Da die Urkunden jedoch getrennt im Granusturm gelagert waren, haben sie den Brand unbeschadet überstanden.

Diese Urkunden, die den Zeitraum des 11.-18. Jahrhunderts umfassen, sind durch ein Namensregister erschlossen, das ein wertvolles Hilfsmittel bei der Suche nach Personen in dieser frühen Zeit darstellt.

Quellen zur Familienforschung: Bürgerrechtsverleihungen in der Reichsstadt Aachen 1656-1794 (1797)

Nicht jeder Aachener Bürger musste zwingend im Besitz des Bürgerrechts sein. Es gewährte aber denen, die es erwarben, bestimmte Privilegien und Freiheiten und einen höheren persönlichen Schutz. Zudem ...

Nicht jeder Aachener Bürger musste zwingend im Besitz des Bürgerrechts sein. Es gewährte aber denen, die es erwarben, bestimmte Privilegien und Freiheiten und einen höheren persönlichen Schutz. Zudem beinhaltete es das Recht, an Ratswahlen teilzunehmen oder sich zur Wahl zu stellen, dies allerdings nur, wenn eine Zunftmitgliedschaft bestand.
Es gab in Aachen bis zum Ende der Reichstädtischen Zeit drei Arten, das Bürgerrecht zu erwerben:

  • durch Geburt in Aachen oder im zughörigen Aachener Reich als Kind von Eltern, die bereits das  Bürgerrecht besaßen.
  • durch Heirat mit einer Bürgertochter.
  • durch Aufnahme als vollberechtigter Bürger durch den Rat.

Letztere wurde von Wilhelm Mummenhoff in einer Liste anhand von Rats- und Beamtenprotokollen und -suppliken erfasst (siehe: Wilhelm Mummenhoff: „Bürgerrechtsverleihungen in der Reichsstadt Aachen während der Jahre 1656-1794 (1797)“, ZAGV Band 68 S. 191ff).

Die Einträge zu einzelnen Personen sind unterschiedlich umfangreich. Enthalten ist immer der Name und das Datum der Bürgerrechtsverleihung. Darüber hinaus kann es u. a. folgende weitere Informationen geben: Geburtsort, Herkunftsort, Geburtsdatum, Ausbildung, Beruf, Namen der Eltern, der Ehefrau und der Geschwister, Ausbildung, bisheriger Aufenthalt und berufliche Tätigkeit in Aachen.

Die Liste wurde chronologisch erstellt, ist aber durch ein Namensregister erschlossen.

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