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Einsicht in die Bestände des Haniel Archivs

Die Einsicht der Bestände und Sammlungen ist unter Berücksichtigung der Sperrfristen möglich.
 
Das Haniel Archiv arbeitet an der elektronischen Erfassung der Bestände. Als besonderen Service bieten wir Benutzerinnen und Benutzern an, entsprechende Trefferlisten zu mailen oder zu faxen.
 
 
Benutzungsordnung
  
1. Die Genehmigung zur Einsichtnahme in das Archivgut des Haniel Archivs erteilt der Leiter des Haniel Archivs (im Folgenden: Archivleiter) auf schriftlichen Antrag. Für den Archivbesucher ist diese Benutzungsordnung verbindlich. Er bekundet dies unter Angabe seines besonderen Interesses und des Zwecks der Einsichtnahme durch Unterzeichnung der umseitigen Erklärung. Die Erlaubnis zur Einsichtnahme in das Archivgut des Haniel Archivs kann jederzeit entzogen werden.

2. Die Verwertung anderer aus dem Archivgut gewonnener Erkenntnisse als der in der Erklärung genannten ist ohne vorherige schriftliche Unterrichtung des Archivleiters nicht gestattet.

3. Das Archivgut ist schonend zu behandeln, insbesondere sind Änderungen, Vermerke oder Anstreichungen sowie die Anwendung von chemischen Reagenzien und die Entfernung von Schriftstücken, Zeichnungen, Siegeln, Marken usw. nicht gestattet. Der Besucher haftet für alle durch ihn verursachten Schäden, und zwar auch dann, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft.

4. Bringt ein Archivbesucher eigene Unterlagen mit, ist zur Vermeidung von Verwechselungen der Archivleiter zu unterrichten. Die Benutzung optischer Speichermedien (Scanner, Fotoapparate, Fotokopiergeräte u.ä.) ist untersagt.

5. Der Archivbesucher verpflichtet sich, Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu beachten und ist gehalten, bei Unklarheit, ob solche Rechte bestehen und wer sie besitzt, dies selbst zu klären. Deren Verletzung hat er gegenüber etwaigen Anspruchstellern allein zu vertreten. Er stellt das Haniel Archiv und die Franz Haniel & Cie. GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Das Haniel Archiv und die Franz Haniel & Cie. GmbH haften für keinerlei Schäden, die dem Archivbesucher anlässlich der Benutzung des Haniel Archivs entstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Auswertung des Archivguts die Möglichkeit besteht, sich zu infizieren.

7. Von jeder Veröffentlichung, zu der Archivgut des Haniel Archivs herangezogen worden ist, wird der Autor unaufgefordert ein Exemplar sogleich nach Erscheinen kostenlos dem Haniel Archiv zur Verfügung stellen.

8. Bei jeder Veröffentlichung ist hinreichend deutlich als Quelle ausschließlich das Haniel Archiv, Duisburg, anzugeben.


Franz Haniel & Cie. GmbH
Zentralabteilung Gesellschafter + Nachhaltigkeit
Archiv & Dokumentation
Franz-Haniel-Platz 1

D-47119 Duisburg