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Benutzungshinweise

Wenn Sie Informationen über das Archiv und seine Bestände benötigen, wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail (kreisarchiv@kreis-warendorf.de) oder schriftlich (Kreisarchiv Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf) an uns.

Haben Sie eine konkrete Anfrage an das Kreisarchiv? Dann füllen Sie bitte zunächst den Benutzungsantrag mit Angabe des Themas aus (hier als Onlineformular oder unten als pdf-Datei zum Herunterladen, diese bitte ausgefüllt mit Unterschrift und Ihrer Anfrage per E-Mail oder Post an uns).

Die Benutzung des Kreisarchivs Warendorf ist grundsätzlich kostenlos. Es können jedoch Gebühren anfallen, sofern Scans bzw. Kopien angefordert werden. Auch die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen, die Recherchen des Archivpersonals erfordern, ist gebührenpflichtig. Auskünfte aus Findmitteln sind kostenfrei.
Bei Archivgut, das aufgrund allgemeiner (30 Jahre) oder personenbezogener Schutzfristen nicht zur allgemeinen Nutzung freigegeben ist, können Sie einen Antrag auf Schutzfristenverkürzung stellen (s. Download).

Das Fotografieren der Archivalien im Lesesaal ist nicht gestattet.

Weitere Informationen zur Benutzung entnehmen Sie der Benutzungsordnung. Haben Sie Fragen, die über die Benutzungsordnung hinausgehen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an kreisarchiv@kreis-warendorf.de.

Nach §7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018 weisen wir darauf hin, dass wir die von Ihnen im Benutzerantrag angegebenen Daten, sowie die Daten der von Ihnen bestellten Archivalien speichern. Gleiches gilt für die von Ihnen gestellten schriftlichen Anfragen.

Hilfe zur Familien- und Ahnenforschung finden Sie hier.

 

Gebühren

Die persönliche Einsichtnahme im Kreisarchiv Warendorf ist kostenlos. Auskünfte aus Findmitteln, d.h. Informationen über Bestände, aber nicht aus konkreten Archivalien, sind ebenfalls kostenfrei.

Gebührenpflichtige Auskünfte:

  • Aus Archiv- und / oder Bibliotheksbeständen: je angefangene 15 Minuten Bearbeitungszeit 10,00 € Gebühr.
  • Aus Personenstandsregistern: je angefangene 15 Minuten Bearbeitungszeit 15,00 € Gebühr. Geht der Arbeitsaufwand über 15 Minuten hinaus, beträgt die Gebühr für jede weitere Viertelstunde 10,00 €. Wenn eine Beglaubigung gewünscht ist, erhöht sich die Gebühr für die ersten 15 Minuten auf 20,00 €.
  • Auskünfte zur Erbenermittlung: je angefangene 15 Minuten 25,00 € Gebühr. 
  • Die Gebühren werden auch bei einem negativen Rechercheergebnis erhoben.

Reproduktionen:
(als Aufsichtsscan; Zustellung erfolgt auf Wunsch digital oder postalisch als Ausdruck)

  • DIN A4: je Seite 1,00 €, ab der elften Seite 0,70 €
  • DIN A3: je Seite 1,50 €

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Reproduktionen bis zu fünf Arbeitstage in Anspruch nehmen kann.

Beglaubigungen:

  • Beglaubigungen von Ablichtungen, Auszügen etc. je Seite 4,20 €

Gebühren laut Gebührensatzung des Kreises Warendorf vom 05.04.2019.

 

Personenstandsregister

Sie suchen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden Ihrer Vorfahren? Dann werden Sie im Kreisarchiv Warendorf vielleicht fündig.

Sie finden hier die historischen Personenstandsregister:

  • Geburtsregister, die älter als 110 Jahre sind 
  • Heiratsregister und Heiratssammelakten (Aufgebote), die älter als 80 Jahre sind
  • Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind.

Sterberegister aus der Zeit vor 1938 und Heiratsregister aus der Zeit vor 1899 sind bereits online.

Jüngere Personenstandsregister befinden sich noch im jeweiligen Standesamt.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2009 gelten Personenstandsregister nach Ablauf der Fortführungsfristen als Archivgut und werden von den Standesämtern an das zuständige Archiv abgegeben. Das Kreisarchiv Warendorf übernimmt in seiner Funktion als Kreiszentralarchiv die Personenstandregister aller Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf mit Ausnahme der Stadt Telgte.

Die Register stehen Ihnen zur eigenen Recherche kostenlos zur Verfügung. Alternativ können Sie (kostenpflichtig) Scans oder Kopien aus den Registern erhalten. 

 

Führungen

  • Wie werden Archivalien gelagert?
  • Was ist eigentlich Pergament?
  • Wie sahen Zeitungen in den 1920er-Jahren aus?
  • Seit wann gibt es in Neubeckum einen Bahnhof und in Sassenberg Elektrizität?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Das Kreisarchiv bietet Führungen durch seine Räumlichkeiten im Kreishaus an. Wir machen Sie vertraut mit den Aufgaben eines Archivs, informieren Sie über unsere Bestände und geben Ihnen Einblicke in Bereiche, die der Öffentlichkeit sonst verborgen bleiben.

Gerne bieten wir Ihnen auch themenspezifische Führungen an.