Im Gemeindearchiv Herscheid finden Sie folgende Quellen:
- Meldebücher und Einwohnermeldekartei der Gemeinde Herscheid ab 1897
- Personalakten der Bediensteten der Gemeinde Herscheid (Auswahl)
- Personenstandsregister der Gemeinde Herscheid nebst Sammelakten ab Oktober 1874:
- Geburtenregister des Standesamts Herscheid
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts Herscheid
- Sterberegister des Standesamts Herscheid
Bitte beachten Sie, dass für personenbezogene Unterlagen Schutzfristen nach der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen gelten. Diese Schutzfristen betragen zurzeit laut § 7, Absatz 1 ArchivG NRW:
- 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren betroffenen Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,
- 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist, und
- 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.
Für die Personenstandregister gelten zudem gesonderte Fortführungfristen nach § 5 des Personenstandsgesetzes:
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister – 80 Jahre
- Geburtenregister – 110 Jahre
- Sterberegister – 30 Jahre
Die Register können erst nach Ablauf dieser Fristen im Archiv benutzt werden. Benötigen Sie vor Ablauf der Fortführungsfristen Auskünfte aus den Personenstandsregistern, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Herscheid (Herr Holthaus, Telefon: 02357/9093-15, E-Mail: holthaus@herscheid.de).