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Informationen für Benutzer

Das Gemeindearchiv Herscheid kann von jedermann benutzt werden. Die Einsichtnahme in die Archivalien im Benutzerraum des Archivs sowie einfache Auskünfte sind kostenlos. Lediglich für besondere Leistungen, wie zum Beispiel Reproduktionen oder umfassende Auskünfte, die mit Rechercheaufwand verbunden sind, fallen Gebühren an. 
 
Sie finden das Gemeindearchiv Herscheid im Rathaus der Gemeinde Herscheid im Untergeschoss von Haus 2, Raum 201. Das Archiv teilt sich einen separaten Eingang mit der Gemeindebücherei zwischen Haus 1 und Haus 2 (gegenüber dem Eingang zum Bürgersaal).
 
Der Zugang zum Gemeindearchiv ist leider nicht barrierefrei. Die Archivnutzung kann jedoch auch in anderen, barrierefrei zugänglichen Räumen des Rathauses erfolgen. Kostenlose Parkplätze stehen direkt am Rathaus in ausreichender Zahl zur Verfügung. Weiterhin fahren von der Haltestelle Herscheid (Westf.), Rathaus alle 30 Minuten Regionalbusse (Linie 54) nach Plettenberg und zum Bahnhof in Lüdenscheid.
 
Der Benutzerraum verfügt über 1 – 2 Arbeitsplätze für Benutzer. Gerne können Sie eigene Notebooks o.ä. mitbringen. Das Archiv verfügt über kostenloses WLAN. Weiterhin ist es, sofern keine rechtlichen und konservatorischen Gründe entgegenstehen, auf Antrag möglich selbst Kopien von Archivalien mittels Digitalkamera anzufertigen.
 
Da das Gemeindearchiv Herscheid ein kleines Archiv ist, bitten wir aus organisatorischen Gründen um vorherige Terminabsprache.
 
Bitte beachten Sie weiterhin unsere Benutzungsordnung und Gebührensatzung.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Besuch.

Downloads zum Thema

Informationen für Familienforscher

Im Gemeindearchiv Herscheid finden Sie folgende Quellen: 
 

  • Meldebücher und Einwohnermeldekartei der Gemeinde Herscheid ab 1897
  • Personalakten der Bediensteten der Gemeinde Herscheid (Auswahl)
  • Personenstandsregister der Gemeinde Herscheid nebst Sammelakten ab Oktober 1874:

         - Geburtenregister des Standesamts Herscheid
         - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts Herscheid
         - Sterberegister des Standesamts Herscheid
 
Bitte beachten Sie, dass für personenbezogene Unterlagen Schutzfristen nach der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen gelten. Diese Schutzfristen betragen zurzeit laut § 7, Absatz 1 ArchivG NRW:

  • 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren betroffenen Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,
  • 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist, und
  • 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.

Für die Personenstandregister gelten zudem gesonderte Fortführungfristen nach § 5 des Personenstandsgesetzes:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister – 80 Jahre
  • Geburtenregister – 110 Jahre
  • Sterberegister – 30 Jahre

Die Register können erst nach Ablauf dieser Fristen im Archiv benutzt werden. Benötigen Sie vor Ablauf der Fortführungsfristen Auskünfte aus den Personenstandsregistern, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Herscheid (Herr Holthaus, Telefon: 02357/9093-15, E-Mail: holthaus@herscheid.de).