Denkfreiheit statt Glaubenszwang?
Denkfreiheit statt Glaubenszwang? (LAV NRW W: Archivale des Monats)
Der Begriff „Freidenker“ wurde um 1700 in England geprägt und 1715 von Gottfried Wilhelm Leibniz in den deutschen Sprachraum eingeführt. In der Aufklärung des 18. Jahrhunderts bezeichnete er jene Philosophen und Freigeister, die als Skeptiker, Agnostiker oder auch Atheisten von Religion und Kirche unabhängige Ansichten vertraten.
Im 19. Jahrhundert blieb dieses Gedankengut zunächst auf bürgerliche Schichten beschränkt, verbreitete sich dann aber auch in der entstehenden Arbeiterbewegung. 1881 wurde u.a. von Ludwig Büchner und Wilhelm Liebknecht der „Deutsche Freidenkerbund“ gegründet, der nach verschiedenen Fusionen mit ähnlichen Vereinen und Umbenennungen (darunter 1922 „Gemeinschaft Proletarischer Freidenker“) 1930 in den „Deutschen Freidenker-Verband“ überging.
Laut Satzung sind seine Mitglieder einer rationalen Weltsicht jenseits jeder Religion verpflichtet und setzen sich auf der Basis von Freiheit, Gleichheit und Toleranz für eine tätige Humanität ein. Im Angebot sind auch konkrete Vorschläge für die Gestaltung weltlicher Zeremonien bei familiären Anlässen wie Geburt, Heirat oder Tod.
Das aus einer polizeilichen Beobachtungsakte stammende Flugblatt der Ortsgruppe Münster zur Kommunalwahl 1979 scheint zwar durch die Überblendung der Silhouetten von Dom und Rathaus eine Verfilzung von Klerus und Stadt zu unterstellen, deutet eine Wahlempfehlung jedoch eher zaghaft an.
LAV NRW W, K 700/Polizeipräsidien, Nr. 4193 und Q 211a/Generalstaatsanwalt Hamm, Erstinstanzliche Strafsachen, Nr. 16009