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Störung bei der Archivgutsuche

Aufgrund einer technischen Störung ist die Archivgutsuche zur Zeit leider nicht nutzbar. Wir arbeiten zur Zeit an der schnellstmöglichen Lösung des Problems und bitten um Ihr Verständnis!

Aktenaussonderung

Die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes haben dem Landesarchiv alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. 

Die Rechtsgrundlage für die Anbietung und Übernahme durch das Landesarchiv NRW ist das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen

Aktenaussonderungen finden regelmäßig statt, um archivwürdige Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Wissenschaft und Forschung, historisch-politische Bildung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Institutionen oder Dritte zukommt, zu ermitteln und im Landesarchiv NRW zu überliefern.

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