Direkt zum Inhalt
Störung bei der Archivgutsuche

 

Aufgrund einer technischen Störung kommt es derzeit zu gelegentlichen Ausfällen bei der Archivgutsuche. Zur Vorbeugung wurde die Funktion, beständige Verweise zu öffnen, vorübergehend deaktiviert.
Wir arbeiten an der schnellstmöglichen Lösung des Problems. Sobald eine generelle Lösung vorliegt, werden die beständigen Verweise wieder aktiviert.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Aktenaussonderung

Die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes haben dem Landesarchiv alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. 

Die Rechtsgrundlage für die Anbietung und Übernahme durch das Landesarchiv NRW ist das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen

Aktenaussonderungen finden regelmäßig statt, um archivwürdige Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Wissenschaft und Forschung, historisch-politische Bildung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Institutionen oder Dritte zukommt, zu ermitteln und im Landesarchiv NRW zu überliefern.

Teilen