Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 werden die Standesamtsregister (Geburten-, Heirats- und Sterbebücher nebst Namensverzeichnisse), deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut, auf denen dann archivrechtliche Vorschriften für die Benutzung maßgebend sind.
Die Fortführungsfristen der Standesämter sind bei
- Geburtenbüchern: 110 Jahre,
- Heiratsbüchern: 80 Jahre,
- Sterbebüchern: 30 Jahre.
Sammelakten werden nicht übernommen.
Zu den vom Stadtarchiv Herne digitalisierten Namensverzeichnissen der Geburten-, Heirats- und Sterbebücher gelangen Sie hier.
Die Personenstandsunterlagen können während der Öffnungszeiten persönlich im Lesesaal eingesehen werden, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Die maximale Anzahl der Bände, die während eines Archivbesuches vorgelegt werden, ist auf 10 Stück begrenzt.
Aus konservatorischen Gründen können grundsätzlich die Namensverzeichnisse nur in digitaler Form im Lesesaal an den vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen eingesehen werden.
Auf Wunsch können Abschriften von Personenstandseinträgen durch bestandsschonende Reproduktionen aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr gefertigt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das Stadtarchiv zu richten. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.