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Ein Besuch im Stadtarchiv

Wir freuen uns, wenn Sie uns besuchen. Eine Anmeldung im Stadtarchiv ist nicht erforderlich. Bei größeren Projekten ist es aber erfahrungsgemäß sinnvoll, wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Zu Beginn Ihres Besuches füllen Sie einen Nutzungsantrag aus, aus dem Angaben zu Ihrer Person und zum Grund Ihres Besuches hervorgehen. Hilfreich ist es, wenn Sie sich vorbereiten. Je präziser das Thema und die damit verbundenen Fragen durchdacht sind, desto leichter können wir Sie mit Informationen und Dokumenten versorgen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung eventuelle Schwierigkeiten beim Lesen älterer Schriften in Urkunden und anderen Archivalien. Wenn es uns möglich ist, sind wir grundsätzlich bereit, Ihnen beim Entziffern alter Schriftstücke zu helfen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Sollten Sie bereits wissen, welche Archivalien Sie einsehen möchten, können Sie diese telefonisch oder per E-Mail bestellen. Bei Ihrem Besuch legen wir Ihnen dann die gewünschten Unterlagen bereit. Beachten Sie bitte, dass Archivalien nur im Lesesaal des Stadtarchivs (Raum 120) benutzt werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Ausleihe in ein anderes Archiv möglich. Alle Bücher der Archivbibliothek können von Ihnen ebenfalls im Lesesaal eingesehen werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich.

Es können Gebühren anfallen.

 

Namensverzeichnisse Personenstandsbücher

 

Hinweise zur Nutzung von Personenstandsunterlagen

Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 werden die Standesamtsregister (Geburten-, Heirats- und Sterbebücher nebst Namensverzeichnisse), deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut, auf denen dann archivrechtliche Vorschriften für die Benutzung maßgebend sind.

Die Fortführungsfristen der Standesämter sind bei

  • Geburtenbüchern: 110 Jahre,
  • Heiratsbüchern: 80 Jahre,
  • Sterbebüchern: 30 Jahre.

Sammelakten werden nicht übernommen.

Zu den vom Stadtarchiv Herne digitalisierten Namensverzeichnissen der Geburten-, Heirats- und Sterbebücher gelangen Sie hier.

Die Personenstandsunterlagen können während der Öffnungszeiten persönlich im Lesesaal eingesehen werden, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen ist gebührenfrei. Die maximale Anzahl der Bände, die während eines Archivbesuches vorgelegt werden, ist auf 10 Stück begrenzt.

Aus konservatorischen Gründen können grundsätzlich die Namensverzeichnisse nur in digitaler Form im Lesesaal an den vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen eingesehen werden.

Ebenso können aus konservatorischen Gründen aus den Personenstandsbüchern keine Kopien oder private Fotografien gefertigt werden. Auf Wunsch stellen wir  gegen Gebühr digitale Reproduktionen aus den Personenstandsbüchern her. Pro Reproduktion sind 14 Euro zu zahlen (inklusive Arbeitsaufwand).

Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das Stadtarchiv zu richten. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Familienforschung beim Landesarchiv NRW

Das Landesarchiv verwahrt einen reichen Fundus authentischer Zeugnisse der Vergangenheit, die unzählige Daten zu Taufen, Geburten, Eheschließungen und Todesfällen enthalten. Diese Unterlagen befinden sich vor allem in den Personenstandsarchiven in Duisburg (für den Landesteil Nordrhein) und Detmold (für die Landesteile Westfalen und Lippe).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landesarchiv hat mit seinem Kooperationspartner FamilySearch begonnen, die Sterbenebenregister des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe 1874 bis 1938 zu digitalisieren und nach und nach mit den Online-Findbüchern zu verknüpfen. Es handelt sich insgesamt um rund 44.000 Bände.

Zu den Standesämtern in der Stadt Herne inklusive der digitalisierten Sterbebücher gelangen Sie hier.

Zu den Standesämtern in der Stadt Wanne-Eickel inklusive der digitalisierten Sterbebücher gelangen Sie hier.