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Stadtarchiv Stolberg

The archives preserve the written cultural heritage in its area of responsibility. It safeguards legal and cultural assets of high value and serves the needs of society for historical information, transparency of administrative action and legal certainty. On these pages you will find further information and references to the archive.

Stadtarchiv Stolberg

Opening Times & Contact

Your Contact

Rathausstraße 11-13
52222 Stolberg
Germany

Phone number
+49 2402-13364
Fax
+49 2402-13333
Opening hours
Monday to Friday
8.30am - 12.00h and 2.00pm - 4.00pm
Tuesday
8.30am - 12.00h and 2.00pm - 4.00pm
Wednesday
8.30am - 12.00h and 2.00pm - 4.00pm
Thursday
8.30 to 12.00 and 14.00 - 18.30

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Our holdings

The holdings of the archive refer to diverse groups of documents that have been combined into a unit according to logically comprehensible aspects such as their origin, their context of origin and their factual content according to formal characteristics. These include, for example, the files of city and district administrations, but also collections of photographs and newspaper clippings. Almost all documents in an archive are assigned to collections that structure the archive. The holdings of the archive are available online in this portal and can be researched

Profil

Aus der unterherrschaftlichen Verwaltung sind nur wenige Archivalien in Stolberg erhalten. Das Archiv in der Burg ist u. a. nachweislich 1606 durch Plünderung verloren gegangen. Ab 1664 sind einzelne Archivalien überliefert.
Den Hauptanteil der Bestände bilden Verwaltungsakten und -sammlungen seit dem frühen 19. Jahrhundert. Ein bedeutender Überlieferungszweig Stolberger Geschichte ist durch das landesherr-liche Archiv des Herzogtums in Düsseldorf erhalten, der durch seine Provenienz in der Abteilung ‚Rheinland‘ des Landesarchivs von Nordrhein-Westfalen in Duisburg, vormals Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, im Bestand ‚Herrschaft Stolberg‘ einzusehen ist.
Die Bürgermeisterei bzw. Stadt Stolberg unterhielt kein Archiv im modernen Sinne und lagerte Altakten unsystematisch. Neben- oder ehrenamtlich begann Dr. Ing. Franz Willems, Studienrat und Leiter der Stadtbücherei, um 1955, ein städtisches Archiv aufzubauen. Ob er dabei an einer stadthistorischen Sammlung arbeitete oder auch das Verwaltungsarchiv zu ordnen, sichten und erschließen beabsichtigte, ist nicht klar. Sicher ist, dass er eine Replikensammlung von mittelalterlichen Urkundensiegeln mit Stolberger Bezug anlegte, die im Bestand des Stadtarchivs archiviert ist. Willems' Bestrebungen endeten mit seinem beruflichen Ausscheiden oder seinem Tod.
Seit 1972 erfolgte eine systematische Erschließung der städtischen Akten, die aus vielen Verwaltungsgebäuden zusammengetragen wurden. Der ungeordnete, allgemein schlechte und stark verschmutzte Zustand lässt neben generell ungünstigen Lagerbedingungen auch auf Beeinträchtigungen durch die Kriegsjahre schließen. Mit fachlicher Unterstützung durch das LVR-Archivberatungszentrum wurden die Akten im städtischen Gebäude des ehemaligen Kinderheims Frankenthalstraße über fünf Jahre gereinigt, geordnet, gesichtet, bewertet, erschlossen, verpackt und archiviert. Im Keller des Rathaus-Altbaus wurde ein zentrales Magazin mit moderner Rollregalanlage eingerichtet und 1979 eröffnet. Das Archiv ist im Rathaus-Altbau in Zi. 49 untergebracht. Seit 2015 ist der Historiker Christian Altena der verantwortliche Archivar.

Informationen für Benutzer

Die Nutzung des Archivs ist grundsätzlich allen Personen mit berechtigtem Interesse gestattet und kostenfrei. Das Einsehen von Archivakten und Archivalien geschieht auf Grundlage des Archivgesetzes NRW, der Archivsatzung der Stadt Stolberg sowie der Benutzerordnung. Archivalien können zu Forschungszwecken und Publikationsvorhaben im Archiv eingesehen werden. Gebührenpflichtige Nutzungen und Dienstleistungen ergeben sich aus der Archivsatzung bspw. für kommerzielle Zwecke, spezielle Recherche-Aufträge sowie Fotokopien. 
Aus Datenschutzgründen sind Archivalien  nicht oder beschränkt einzusehen, die im Falle von Sachakten jünger als 30 Jahre sind oder im Falle von personenbezogenen Akten erst 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person freigegeben werden dürfen. Unerschlossene Bestände sind von der Nutzung ausgeschlossen, durch ihren Zustand  gefährdete oder beeinträchtigte Archivalien sind ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar.  
 
Weitere Informationen erhalten Sie gerne von der Archivleitung.