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BENUTZUNG

Die Archivalien des Gemeindearchives können grundsätzlich von allen Interessierten eingesehen werden. Neugierde und historisches Interesse sind in der Regel ausreichende Gründe.

Die Einsicht von Archivalien in den Räumlichkeiten der Gemeinde ist gebührenfrei. Gleiches gilt für die Beratung, unabhängig davon, ob diese als Gespräch vor Ort, schriftlich oder telefonisch erfolgt. 

Sollten Sie selbst nicht vor Ort recherchieren können, haben Sie die Möglichkeit, eine schriftliche Auskunft zu ersuchen. Je nach Arbeitsaufwand ist dies gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz gebührenpflichtig. In Ausnahmefällen kann von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, ob mit einer Gebührenerhebung zu rechnen ist und welche Höhe diese umfasst.

Auch mit der Anfertigung von Reproduktionen (Fotokopien, Scans, u.ä.) sind gemäß der Gebührenordnung Kosten verbunden, insofern die Anfertigung mit personellem Arbeitsaufwand verbunden ist. Eine kostenlose Alternative bietet das Abfotografieren von Archivalien unter Zuhilfenahme von eigenem Gerät (Fotoapparat, Smartphone): Ausgenommen ist Archivgut, das archiv- und datenschutzrechtlichen Einschränkungen unterliegt.   

Die Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich. Sekundärliteratur aus der Bibliothek des Gemeindearchives kann ausgeliehen werden, ausgenommen sind vergriffene und seltene Werke.  

Wichtig: Das Gemeindearchiv Herzebrock-Clarholz wird in Personalunion mit dem Stadtarchiv Harsewinkel betreut. Zwar sind reguläre Öffnungszeiten vorgesehen, jedoch kommt es immer wieder zu kurzfristigen Abweichungen. Daher ist es sinnvoll vor dem Besuch des Archives schriftlich oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Auch die Terminvergabe wird flexibel gehandhabt: Sollten Sie also abseits der regulären Nutzungstage und Öffnungszeiten einen Termin benötigen, lässt sich dies sicherlich einrichten.