Bußrabatt für Sündenfälle
Die religiös-christliche Vorstellung oder auch Hoffnung, sich von befristeten Sündenstrafen durch Bußwerke befreien zu können, entstand erst im Mittelalter und entwickelte sich ab dem 11. Jahrhundert zu jenem ausdifferenzierten Ablasswesen, das im 16. Jahrhundert den Anstoß zur Reformation gab.
Das gezeigte Privileg vom 2. Januar 1342 verspricht den Besuchern bestimmter Messen in der Stiftskirche zu Fröndenberg und den Spendern von Dotationen an das Kloster einen Ablass von 40 Tagen, also eine entsprechende Verkürzung der Verweildauer im Fegefeuer. Die Urkunde war von 12 Bischöfen und einem Erzbischof besiegelt und wurde in großem Format (64 x 87cm) gefertigt – vermutlich zur öffentlichen Präsentation in der Kirche.
In der überdimensionierten Initiale sind Christus mit einem Regenbogen sowie zwei Engel zu erkennen, während der Text von Darstellungen der heiligen Maria (rechts unten) und Margareta (links unten) sowie der zwölf Apostel umrahmt wird.