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Bußrabatt für Sündenfälle

Montag, 3. Februar 2025 - 10:48

Bußrabatt für Sündenfälle

Die religiös-christliche Vorstellung oder auch Hoffnung, sich von befristeten Sün­denstrafen durch Bußwerke befreien zu können, entstand erst im Mittelalter und entwickelte sich ab dem 11. Jahrhundert zu jenem ausdifferenzierten Ablasswe­sen, das im 16. Jahrhundert den Anstoß zur Reformation gab. 

Das gezeigte Privileg vom 2. Januar 1342 verspricht den Besuchern bestimmter Messen in der Stiftskirche zu Frönden­berg und den Spendern von Dotationen an das Kloster einen Ablass von 40 Ta­gen, also eine entsprechende Verkürzung der Verweildauer im Fegefeuer. Die Ur­kunde war von 12 Bischöfen und einem Erzbischof besiegelt und wurde in gro­ßem Format (64 x 87cm) gefertigt – ver­mutlich zur öffentlichen Präsentation in der Kirche.

In der überdimensionierten Initiale sind Christus mit einem Regenbogen sowie zwei Engel zu erkennen, während der Text von Darstellungen der heiligen Maria (rechts unten) und Margareta (links un­ten) sowie der zwölf Apostel umrahmt wird.

LAV NRW W, W 701/ Urkundenselekt Nr. AB 4.

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