Besucherinformationen
Das Stadtarchiv befindet sich in der Altstadt von Dinslaken am Elmar-Sierp-Platz, direkt gegenüber dem Museum Voswinckelshof. Nahe dem Museumseingang sind Fahrradstellplätze vorhanden. Die Parkplätze für Besucher des Stadthistorischen Zentrums können über die Brückstraße/Duisburger Straße erreicht werden. Hierfür vor dem Versenk-Poller bitte an der Sprechsäule über den Klingelknopf "Archiv" zur Einfahrt auf das Gelände melden.
Öffnungszeiten: Dienstags und Mittwochs von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Um Ihnen einen Arbeitsplatz garantieren zu können, wird um eine formlose Anmeldung gebeten. Teilen Sie uns auch gerne mit, welche Archivalien Sie einsehen möchten, damit diese bereits vor Ihrer Ankunft bereitgelegt werden und Sie Ihre Recherchezeit optimal ausnutzen können.
Die Anmeldung kann telefonisch unter 02064 / 66-729
oder per E-Mail an stadtarchiv@dinslaken.de erfolgen.
Benutzung
Das Stadtarchiv Dinslaken ist ein öffentliches, allgemein zugängliches Archiv. Die Benutzung ist kostenfrei. Eine formlose schriftliche Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch ist ausdrücklich erwünscht. Im Lesesaal befinden sich zwei Arbeitsplätze für Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu vier Personen. Die Mitarbeiterinnen des Stadtarchivs stehen den Benutzer*innen beratend zur Seite. Um das wertvolle Archivgut zu schützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und schutzwürdige Belange der Stadt Dinslaken zu wahren, sind die Bestimmungen der Benutzerordnung zu beachten (siehe Download).
Einmal im Jahr und oder bei einer Änderung des Recherchethemas ist ein Benutzungsantrag zu stellen, welcher vor Ort ausgefüllt wird. Die Benutzung beschränkt sich auf den im Antrag angegebenen Zweck. Die Archivalien müssen vor der Einsicht im Leseraum durch den Benutzer bestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass die Archivalien unmittelbar vorgelegt werden können, deshalb empfiehlt sich eine Vorbestellung per E-Mail.
Eine Ausleihe des Archivguts (auch aus dem Buchbestand) ist nicht möglich. Beim Umgang mit den Unterlagen ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Ist der Erhaltungszustand von Archivalien gefährdet, kann keine Vorlage erfolgen. Akten jüngeren Datums, insbesondere personenbezogene Unterlagen, unterliegen einer Sperrfrist und können nur nach Ablauf oder mit Genehmigung auf Sperrfristverkürzung vorgelegt werden.
Von jeder veröffentlichten Arbeit, aber auch von unveröffentlichten Arbeiten mit wesentlichem Bezug auf Quellen des Archivs, ist ein Belegexemplar zu überreichen. Die Veröffentlichung von Bildmaterial des Stadtarchives benötigt die Genehmigung des Archives.