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Informationen und Service

 

 

Bibliothek

Orts- und landesgeschichtliche Bibliothek: ca. 1.500 Bände, durch EDV erschlossen.

Literaturhinweise

  • Archivverbund Harsewinkel/Herzebrock-Clarholz, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 39. 1994 S. 48f.
  • Walter Werland: 1000 Jahre Harsewinkel. Zur Heimatgeschichte der Stadt an der Ems. - Harsewinkel 1965.
  • Walter Werland: Marienfelder Chronik. Zur Geschichte der Zisterzienserabtei und der Gemeinde Marienfeld. Harsewinkel 1981².
  • Walter Werland: Aus Greffens alten Tagen. Harsewinkel 1976.
  • Kleinet Duorp in's Mönsterland. 950 Jahre Greffen. Hrsg. vom Festausschuss 950 Jahre Greffen. Harsewinkel 1992.
  • ... dann machen wir es allein. Beiträge zur Geschichte der Stadt Harsewinkel. Harsewinkel 1996.
  • Eckhard Möller: Harsewinkel 1900 - 1960 (Bildband) Erfurt 2001
  • Aufsätze im Heimatjahrbuch Kreis Gütersloh.

Verwaltungszugehörigkeit

Verwaltungszugehörigkeit des heutigen Kommunalgebietes
bis 1802 Fbtm. Münster., Amt Sassenberg - 1802 preuß. Erbftm. Münster. - 1808 Ghztm. Berg, Emsdep. - 1810 Ghztm. Berg, Ruhrdep. - 1813-1815 preuß. Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. - 1815-1946 preuß. Provinz Westfalen, Landkreis Warendorf - seit 1946: Land NRW, bis 1972 LandKrs. Warendorf, Regbez. Münster, danach Krs. Gütersloh., Regbez. Detmold
 

Kommunalverwaltung
1807 Mairie Harsewinkel mit dem Dorf Harsewinkel und den Bauerschaften Beller, Rheda, Überems sowie Oester und Remse - Greffen zur Mairie Sassenberg gehörig - 1815 Bürgermeisterei Harsewinkel - 1820 Greffen zur Bürgermeisterei Harsewinkel -
1841 Amt Harsewinkel mit den Gem. Harsewinkel-Stadt (Titularstadt), Harsewinkel-Kirchspiel (beide vereinigt 1937), Marienfeld und Greffen - 1973 Stadt Harsewinkel mit den Ortsteilen Harsewinkel, Greffen und Marienfeld.

Zum katholischen Bistum
Diözese Münster, Dekanat Warendorf

Zur ev. Landeskirche und den Kirchenkreisen
Evangelische Kirche von Westfalen, Kirchenkreis Halle/Westf., Kirchengemeinde Harsewinkel
Ortsteil Greffen: Kirchenkreis Münster, Kirchengemeinde Sassenberg

Quellen zur NS-Zeit

Die folgende Präsentation ist Bestandteil eines gemeinsamen Projektes mehrerer Archive aus Ostwestfalen und Lippe. Bislang sind an dem Projekt ebenfalls beteiligt


das Staatsarchiv Detmold,
das Stadtarchiv Bielefeld,
das Stadtarchiv Detmold sowie
das Hauptarchiv der von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel.

Die Präsentationen der Archive finden Sie jeweils unter der Rubrik "Information und Service". Beim Staatsarchiv Detmold finden Sie darüber hinaus allgemeine Hinweise zur Archivpädagogik und zur Benutzung von Archiven mit Schülergruppen.

Zur Planung eines Besuchs mit einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern oder Jugendlichen bitten wir Sie um die Vereinbarung eines Termin spätestens drei Wochen vor dem geplanten Besuch. Die Themen können dann nach den Interessen und Bedürfnissen der Gruppe abgesprochen werden.



Überlieferung im Stadtarchiv

Die Stadt Harsewinkel ist am 01.01.1973 hervorgegangen aus dem 1841 gebildeten Amt Harsewinkel, das aus den amtsangehörigen Gemeinden Harsewinkel-Stadt, Harsewinkel- Kirchspiel (1937 vereinigt), Greffen und Marienfeld bestand. Das Stadtarchiv verwahrt die archivwürdigen Akten der Stadt Harsewinkel sowie ihrer Rechtsvorgänger, wobei die ältesten Bestände bis Anfang des 19. Jahrhunderts zurückreichen.

Die Überlieferung zur Weimarer Republik und zum Nationalsozialismus findet sich in den Beständen B und C, die durch Findbücher erschlossen sind. Die weitgehend vollständige Überlieferung ermöglicht es, einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen in den Jahren 1919 bis 1945 zu erarbeiten. Nur bei wenigen Akten bestehen Benutzungsbeschränkungen auf Grund des Archivgesetzes des Landes NW oder des Datenschutzgesetzes.

Die in das Internet eingestellten Dokumente sind weitgehend anonymisiert worden. Bei einem Besuch im Stadtarchiv werden diese ohne Einschränkungen vorgelegt.


Einordnung der Dokumente

Aus zwei Themenkomplexen - der Situation der katholischen Jugend in den 1930er-Jahren und der Situation von Zwangsarbeitern in der Landwirtschaft werden einige besonders ausssagekräftige Dokumente, jeweils mit kurzen einleitenden Bemerkungen versehen, vom Stadtarchiv Harsewinkel in das Internet eingestellt. Die Auswertung dieser Dokumente kann den Besuch im Stadtarchiv nicht ersetzen, weil sie nur in ihrem Kontext sachgerecht bewertet werden können.

Das im Jahr 1933 rund 5.600 zählende Amt Harsewinkel war nahezu vollständig katholisch geprägt. Nur etwa 5% der Einwohner waren evangelisch oder gehörten zu anderen Bekenntnissen. Gleichwohl zeigte die enge Bindung der katholischen Einwohner an die Kirche und die kirchlichen Vereine, die sich im Kulturkampf herausgebildet und das Ende des deutschen Kaiserreiches unbeschadet überstanden hatte, während der Weimarer Republik erste Risse. Diese schlugen sich vor allem in für katholische Gebiete ausgesprochen niedrigen Wahlerfolgen des Zentrums nieder. Gleichwohl betrachteten die Nationalsozialisten die katholischen Vereine und insbesondere die katholische Jugend als Hauptkonkurrenten, deren Einfluss zu brechen war, um die eigene Vorherrschaft dauerhaft sicherzustellen.

Während der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus befand sich Harsewinkel im Übergang von einer rein landwirtschaftlich zu einer industriell geprägten Kommune. Die 1919 gegründete Landmaschinenfabrik Claas wuchs rasch und zählte 20 Jahre später bereits mehrere Hundert Beschäftigte, von denen viele im Nebenerwerb landwirtschaftlich eingebunden blieben. Sowohl die Produktion in der Landwirtschaft als auch die in der Industrie konnten während des Zweiten Weltkriegs nur mit Kriegsgefangenen und zivilen Zwangsarbeitern aufrecht erhalten werden.


1. Dokumente zu den Konflikten zwischen NSDAP und katholischer Jugend

Durch den Abschluss des Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan, in dem unter anderem die Rechte der katholische Kirche gesichert wurden, hatte sich diese eine Sicherung ihres Handlungsspielraumes in der nationalsozialistischen Diktatur erhofft. Allerdings zeigte sich schon wenige Monate später, dass die Nationalsozialisten keineswegs daran dachten, den katholischen Vereinen ihr Wirken im bisherigen Umfang zu gestatten. Im Sommer 1935 wurden die Aktivitäten der katholischen Jugend auf rein kirchliche Angelegenheiten beschränkt und zum 1. November 1936 schließlich die Hitlerjugend zur Staatsjugend mit Pflichtmitgliedschaft erhoben.

Mit einer Erfassung der Mitgliederzahl begann im Februar 1934 auch im Amt Harsewinkel die Überwachung sämtlicher katholischer Vereine. Dabei wurde festgestellt, dass allein den männlichen und weiblichen Jugendgruppen in den drei Pfarreien Harsewinkel, Marienfeld und Greffen über 1.000 Jugendliche angehörten. Die Zahl der tatsächlich aktiven Mitglieder dürfte aber deutlich geringer gewesen sein. Als Kern der katholischen Jugend betrachteten die staatlichen Behörden dabei offensichtlich Sturmscharen, in denen die schulentlassene männliche Jugend organisiert war. Zu den staatlichen Maßnahmen kamen Drangsalierungen durch örtliche HJ-Aktivisten hinzu. Vom Sommer 1935 an wurde schließlich jede nicht religiöse Aktivität der katholischen Jugendgruppen überwacht und verfolgt.

Darüber hinaus geben die Akten und die Sammlungen des Stadtarchivs Auskunft über die Beschlagnahme von Kirchenzeitungen sowie die Überwachung und Verfolgung von Priestern wegen regimekritischer Äußerungen in Predigten und in der Öffentlichkeit.


1.1. Aktivitäten der Jung- und Sturmscharen

Anfang Januar 1934 wies die Geheime Staatspolizei in Berlin ihre regionalen Leitstellen an, die Aktivitäten der katholischen Vereine genauer zu Überwachen, weil eine Ausweitung der Aktivitäten unter dem Schutz des Juli 1933 geschlossenen Reichskonkordats befürchtet werden müsse. In diesem Zusammenhang gerieten auch die Aktivitäten der Jung- und Sturmscharen in Harsewinkel in das Blickfeld der behördlichen Untersuchungen. über diese berichtete der Harsewinkeler Amtsbürgermeister am 19. Januar 1934 an den Landrat in Warendorf. Das in der Verfügung erwähnte Rundschreiben des Kaplans Bernhard Bäckmann ist nicht überliefert.



Dokument 1:
Bericht des Harsewinkeler Amtmannes
 

Bericht des Harsewinkeler Amtmanne



Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 128  Band 3

Abschrift des Berichts des Amtsbügermeisters vom 19.01.1931

Verf[ügung]
1. An den Herrn Landrat in Warendorf
Betr[ef]f: Katholisches Vereinswesen
Verf[ügung] vom 10.1.34 Nr. 17

Im Nachgang zu meinem Bericht u[nd] unter Bezugnahme auf die telephonische Unterredung vom heutigen Morgen überreiche ich in der Anlage ein Rundschreiben des Kaplans in Greffen zur Kenntnis.

Nach den getroffenen Feststellungen besteht in Greffen seit etwa Jahresfrist eine Sturmschar mit c[irca] 20 Mitgliedern. Das Rundschreiben soll m[eines] E[rachtens] die Gründung einer Jungschar bezwecken, da eine solche in Greffen bislang nicht bestand. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, haben an der Versammlung am vergangenen Montag ungefähr 15 bis 20 Personen teilgenommen.

In Harsewinkel besteht seit Herbst 1932 eine Sturmschar mit c[irca] 10 Mitgliedern u[nd] eine Jungschar mit c[irca] 20 Mitgliedern. In der Jungschar wird die Schuljugend, in der Sturmschar die schulentlassene Jugend zusammengefaßt. Sturmschar u[nd] Jungschar bilden den Jünglingsverein. In den beiden Gemeinden hat der Jünglingsverein schon seit Jahren Bestand, zu den angegebenen Zeiten ist, wie mir mitgeteilt wird, zur Unterscheidung der Altersgruppen eine Umbenennung erfolgt.

2. z[u] d[en] A[kten]
H[arsewinkel], 19.1.1934
D[er] B[ürgermeister]
Storp




1.2. Überfall auf ein Treffen der Harsewinkeler Jungschar

Nach einem Überfall mehrerer Aktivisten der Hitlerjugend auf ein Treffen der Jungschar in Harsewinkel beschwerte sich Kaplan Josef Eversloh, dem die geistliche Leitung der Jungschar oblag, beim Amtsbürgermeister. In seinem Schreiben fallen besonders seine Hinweise auf die erst in letzter Zeit eingetretene Verschärfung der Konflikte und das sonst gute Einvernehmen zwischen der Hitlerjugend und der katholischen Jugend auf. Von der Amtsverwaltung wurde das Schreiben an den Landrat als vorgesetzte Behörde weitergeleitet. Eine Reaktion ist in den Akten nicht überliefert.

Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 128 Band 2


Dokument 2:
Beschwerde des Kaplans Eversloh
 

Beschwerde des Kaplans Eversloh



1.3. Verfolgung nicht religiöser Aktivitäten der katholischen Jungschar
 

Nachdem von Seiten Dritter bei der Amtsverwaltung darüber berichtet worden war, dass die Mitglieder der Jungschar während eines Treffens auch nicht geistliche Lieder gesungen hätten, wurde der Leiter der Sturm- und Jungschar zu diesem Vorwurf vernommen. In seiner Vernehmung gestand er auch andere nicht religiöse Aktivitäten ein, während Kaplan Josef Eversloh die religiöse Erziehungsfunktion der Jungschar betonte. Amtsbürgermeister Hermann Strop empfahl von einem harten Vorgehen abzusehen, wozu sich die Geheime Staatspolizei in Münster tatsächlich bereit erklärte.


Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 128 Band 2


Dokument 3:

Vernehmung des Leiters der Sturmschar

Vernehmung des Leiters der SturmscharVernehmung des Leiters der Sturmschar

Erklärung von Kaplan Eversloh

Erklärung von Kaplan EverslohErklärung von Kaplan Eversloh



Verfügung des Amtsbürgermeisters

Verfügung des Amtsbürgermeisters

Abschrift der Verfügung vom 24.08.1935

Verf[ügung]
1. Von den Verhandlungen ist Abschrift für die Akten zu fertigen.
2. Auf Original ist zu folgen:
Urschr[iftlich] dem Herrn Landrat in Warendorf unter Bezugnahme auf die gelegentliche telefonische Unterredung mit Herrn Oberinspektor Rademacher vorgelegt.
Ein gesondertes Vorgehen gegen die Sturm- und Jungschar in Harsewinkel halte ich nicht für zweckmäßig. Mir erscheint es angebracht, den Führer der Vereine, Kaplan Eversloh, Harsewinkel, gegen den zu Klagen bislang kein Anlass vorlag, sich in allen Dingen vielmehr sehr maßvoll benommen hat, die Grenzen des Tun und Lassens der Sturm- und Jungschar genau vorzuschreiben.
3. Z[u] d[en] A[kten]

H[arsewinkel], 24. 8. 35
D[er] A[mts]B[ürgermeister]
Storp


2. Dokumente zum Einsatz von kriegsgefangenen und zivilen Zwangsarbeitern
 

Insgesamt arbeiteten in Harsewinkel während des 2. Weltkriegs in der Landwirtschaft und in der Industrie über 1.200 Arbeitskräfte aus den von Deutschland besetzten Ländern als Kriegsgefangene oder zivile Zwangsarbeiter. Sie stammten aus Polen, der UdSSR, Frankreich, den Niederlanden, Jugoslawien und Italien. Während die Zahl der zivilen Zwangsarbeiter aus den Karteien des Meldeamtes relativ exakt ermittelt werden kann, lässt sich die Zahl der in mehreren Lagern untergebrachten Kriegsgefangenen nicht feststellen. Aus der Nachkriegsüberlieferung und den Meldekarteien ist bekannt, dass bei der Landmaschinenfabrik Claas rund 300 sowjetische Kriegsgefangene und darüber hinaus rund 100 italienische Militärinternierte beschäftigt waren. Die Mehrzahl der Zwangsarbeiter war in der Landwirtschaft im Einsatz.

Die über polnische und sowjetische Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft überlieferten Akten geben Auskunft über deren Arbeitsstellen, die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, denen sie unterworfen waren sowie über Konflikte mit den Landwirten. Die bekannte Zahl von Konflikten ist gemessen an der Zahl der Zwangsarbeiter gering, jedoch bleibt die Frage offen, ob nur die Spitze eines Eisbergs in den Akten abgebildet ist oder doch von einer nicht diskriminierenden und menschlichen Behandlung der Zwangsarbeiter auf der Mehrzahl der Häfe ausgegangen werden kann.


2.1. Kennzeichnungspflicht für Polen und Bürger der UdSSR

Die Zwangsarbeiter aus Polen und der UdSSR, die nach den Rassevorstellungen der Nationalsozialisten auf einer niedrigeren Stufe standen als die Deutschen, waren verpflichtet an ihrer Kleidung ein diskriminierendes Kennzeichen mit der Aufschrift "P" oder "OST" zu tragen.

Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 145 - Band 1

Dokument 4:
Liste der über das Tragen des Kennzeichens belehrten Zwangsarbeiterinnen

 

Liste der über das Tragen des Kennzeichens belehrten ZwangsarbeiterinnenListe der über das Tragen des Kennzeichens belehrten Zwangsarbeiterinnen

Bildnis einer Ostarbeiterin

Bildnis einer Ostarbeiterin

Varvara M., geb. Prokofjewa, * 05.11.1925, Zwangsarbeiterin auf einem Harsewinkeler Hof vom 07.04.1942 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Sie trägt das viereckige blaue Kennzeichen mit der gelben Aufschrift "OST" auf der rechten Brustseite. In der Liste ist ihr Name unter der Ziffer 31 aufgeführt.

Bildgeber: Heinrich Toppmüller


2.2. Durchsetzung der diskriminierenden Regelungen

In einer Polizeiverordnung regelte der Münsteraner Regierungspräsident die einschränkenden Bestimmungen für die polnischen Zwangsarbeiter. Von dem Verbot des Besuchs kultureller Veranstaltungen waren auch die katholischen Gottesdienste betroffen, worauf mit örtlichen Bekanntmachungen mehrfach hingewiesen werden musste. Zudem stieß die Durchsetzung der Diskriminierungen, zu denen auch ein getrennter Tisch für deutsche und polnische Arbeitskräfte gehörte, auf den Bauernhöfen auf Schwierigkeiten.

Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 143 - Band 1

Dokument 5:
Polizeiverordnung über die Behandlung polnischer Arbeitskräfte

Polizeiverordnung über die Behandlung polnischer ArbeitskräftePolizeiverordnung über die Behandlung polnischer Arbeitskräfte

Schreiben des Amtsbürgermeisters vom 23.05.1940 über die Durchsetzung von Diskriminierungen

Schreiben des Amtsbürgermeisters vom 23.05.1940 über die Durchsetzung von Diskriminierungen



2.3. Bestrafung des polnischen Arbeiters Edmund K.

Zusammen mit rund 100 weiteren polnischen Kriegsgefangenen war Edmund K. im Herbst 1939 nach Harsewinkel gekommen und in einem Arbeitskommando für Kriegsgefangene inhaftiert. Im Sommer 1940 nahm er, wie die meisten Kameraden, die Möglichkeit an, in ein ziviles Zwangsarbeitsverhältnis zu wechseln. Seitdem war er auf einem Bauernhof in Greffen tätig, wo er auch wohnte.

Nach einem anfänglich offenbar guten Verhältnis zwischen dem Landwirt S. und Edmund K. kam es im Frühjahr 1941 zu Konflikten. K. wurde vorgeworfen, seine Arbeit nur noch nachlässig zu versehen und einen höheren Lohn zu fordern. Außerdem wollte K., der aus Westpreußen kam, nicht als Pole, sondern als Deutscher behandelt zu werden. Zur Beschwerde des Landwirts über K. bei der Amtsverwaltung kam es, nachdem in seinem Zimmer ein Glas mit rahmhaltiger Milch gefunden worden war, dessen Diebstahl man K. unterstellte.

K. wurde am 3. Mai 1941 in das Polizeigefängnis Münster eingeliefert und von dort in ein Arbeitserziehungslager eingewiesen. Aus diesem kehrte er im August 1941 nach Harsewinkel zurück, wo er einer anderen Arbeitsstelle zugewiesen wurde. Im November 1943 wurde Edmund K. in die deutsche Volkstumsliste aufgenommen, womit er sein Ziel erreichte, als Deutscher anerkannt zu werden. Er verließ Harsewinkel, als er seinen Dienst in der Wehrmacht antrat.

Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 143 â- Band 2; Meldekartei

Dokument 6:
Bericht des Hauptwachtmeisters der Polizei über Edmund K.

Bericht des Hauptwachtmeisters der Polizei über Edmund K.Bericht des Hauptwachtmeisters der Polizei über Edmund K.

Verfügung des Amtsbürgermeisters vom 03.08.1941 über die Zuweisung zu einer neuen Arbeitsstelle

Verfügung des Amtsbürgermeisters vom 03.08.1941 über die Zuweisung zu einer neuen Arbeitsstelle

Meldekarte von Edmund K.

Verfügung des Amtsbürgermeisters vom 03.08.1941 über die Zuweisung zu einer neuen Arbeitsstelle

 

Verfügung des Amtsbürgermeisters vom 03.08.1941 über die Zuweisung zu einer neuen Arbeitsstelle


2.4. Verlegung eines sowjetischen Ehepaars zu einer anderen Arbeitsstelle

Das Schreiben des Amtsbürgermeisters von Harsewinkel an das für den Arbeitseinsatz von Zwangsarbeitern zuständige Arbeitsamt in Warendorf dokumentiert, dass es für die Zwangsarbeiter geringe Spielräume gab, ihre Situation zu verbessern. Entscheidend dürfte in diesem Fall gewesen sein, dass auch der Ortsbauernführer die Umsetzung zu einer anderen Arbeitsstelle befürwortete.

Aus einem Zeitzeugenbericht von Viktor B. ist bekannt, dass schon vor der Geburt des Sohnes zwischen seiner Frau und dem Hofesinhaber erhebliche Konflikte bestanden, weil die Schwangere nicht die erwarteten Arbeitsleistungen erbringen konnte. Diese Situation habe sich nach der Geburt des Sohnes verschärft; unter anderem sei den Eltern verboten worden, die Windeln des Kindes zu trocknen und es ausreichend zu versorgen. An der neuen Arbeitsstelle traten keine Konflikte mehr auf, und es wurde eine ausreichende Versorgung des Kindes ermöglicht.

Quelle: Stadtarchiv Harsewinkel, C 145 - Band 2

Dokument 7:
Verfügung des Amtsbürgermeisters vom 17.12.1943

Verfügung des Amtsbürgermeisters vom 17.12.1943