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Stadtarchiv Hückeswagen

Das Archiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit.  Auf diesen Seiten finden Sie weiterführende Informationen und Hinweise zum Archiv.

Stadtarchiv Hückeswagen

Öffnungszeiten & Kontakt

Ihr Kontakt

Michaelstr. 2
51688 Wipperfürth
Deutschland

Telefonnummer
02267-828447
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Zusätzlich jeder 1. und 3. Donnerstag im Monat
16.00 bis 18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Unsere Bestände

Die Bestände des Archivs sind vielfältige Gruppen von Unterlagen, die nach logisch nachvollziehbaren Gesichtspunkten wie ihrer Herkunft, ihrem Entstehungszusammenhang und ihrem Sachinhalt nach formalen Merkmalen zu Einheiten zusammengefasst wurden. Darunter fallen Beispielweise die Akten von Stadt- und Kreisverwaltungen, aber genauso auch Foto- und Zeitungsausschnittsammlungen. Nahezu alle Unterlagen in einem Archiv sind Beständen zugeordnet, die das Archiv gliedern. Die Bestände des Archivs stehen in diesem Portal online zur Verfügung und können recherchiert werden.

Informationen für Benutzer

Was sollten Sie vor dem erstmaligen Besuch des Stadtarchivs wissen?

  • Die Vereinbarung eines Besuchstermins ist empfehlenswert, damit Sie keine längere Wartezeit in Kauf nehmen müssen und ich nur für Sie da sein kann.
  • Bringen Sie viel Zeit mit! Denn aufgrund des Unikatcharakters der Quellen ist eine Ausleihe gesetzlich verboten. Auch die Findbücher und Register müssen von Ihnen durchgelesen werden. Natürlich bin ich Ihnen bei der Auswahl der Quellen gerne behilflich.
  • Sofern es der Erhaltungszustand der Archivalien erlaubt, können in begrenztem Maße Kopien angefertigt werden. Die Benutzung eines digitalen Fotoapparates ohne Blitz ist erlaubt. Ebenfalls das Einscannen mittels Flachbettscanner und Laptop, wobei das Stadtarchiv als Quellenort anzugeben ist!
  • Bedenken Sie, dass historische Quellen, sofern sie nicht gedruckt sind, in alten Schriften verfasst sind und daher nicht für alle sofort lesbar sind. Ich darf keine umfangreichen Transkriptionsarbeiten durchführen, bin aber gerne behilflich, Ihre Lesekenntnisse zu erweitern.
  • Auch unser Stadtarchiv ist dem Datenschutz verpflichtet. Daher kennt Benutzung auch Grenzen. So kann Archivgut laut Archivgesetz des Landes NRW i.d.R. erst 30 Jahre nach Entstehen genutzt werden. Besondere Schutzfristen gelten für personenbezogene Unterlagen. Diese können nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person und ansonsten 10 Jahre nach ihrem Tod genutzt werden. Ist das Todesdatum nicht ermittelbar, kann eine Nutzung frühestens 90 Jahre nach Geburt erfolgen.
  • Sollten Sie Rechercheergebnisse veröffentlichen, steht dem Stadtarchiv ein Belegexemplar zu.
  • Gebühren fallen bei privater Nutzung an. Wissenschaftliche Nutzung ist frei. Ansonsten freut sich das Stadtarchiv natürlich auch über Spenden, um besondere Anschaffungen tätigen zu können.
  • Beachten Sie hierzu auch die Benutzungssatzung
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