Katasterkarten und Katasterbücher
Wichtige Informationen zu Gebäuden und Grundstücken sind der (historischen) Katasterüberlieferung zu entnehmen. Diese besteht aus einem beschreibenden Teil und einem Kartenwerk, die beide durch ein Zahlenwerk miteinander verknüpft sind.
Kataster meint im ursprünglichen Sinne des Wortes ein amtliches Steuerregister auf Basis von Grundstücken. Kartenmaterial gehört nicht zwingend dazu, wurde aber häufig parallel angelegt.
Kurze Geschichte der Katastervermessung in Lippe und Lemgo
Die erste systematische und umfassende Katasteraufnahme in Lippe erfolgte zwischen 1878 und 1883, die sog. Ur-Katasteraufnahme. Diese Karten befinden sich im Bestand D 73 Kataster Lippe des LAV NRW OWL. Im Stadtarchiv sind Abschriften / Kopien der Katasterkarten vorhanden. Vor der Urkatasteraufnahme waren alle bisherigen flächenhaften Katasteraufnahmen unvollendet geblieben oder gescheitert, nicht zuletzt auch an Kostenfragen.
Für das Gebiet der Lemgoer Feldmark (außerhalb der städtischen Verteidigungsanlagen) existierte ein Kartenwerk bereits seit 1794 bzw.1800, bestehend aus einer Gesamtkarte der Feld- und Holzmark (StaL K 9007), Revier-/Inselkarten in einem Kartenalbum (StaL K 8001) und einem Messbuch (StaL A 347). Das Messbuch enthält sämtliche Grundstückseigentümer zum damaligen Zeitpunkt, mit Angabe der Größe, Lage und Abgabenpflicht des zugehörigen Grundstücks. Zur besseren Lesbarkeit wurde eine Abschrift des Messbuches durch eine Arbeitsgruppe des Vereins Alt Lemgo e.V. 2007 erstellt. Vermesser war Philipp August Merkel aus Detmold, der auch an anderen lippischen Vermessungsarbeiten beteiligt war.
Auf Grundlage der Merkelschen Karten fertigte in den Jahren 1814/15 Heinrich Christian August Overbeck Zehntkarten des Stifts St. Marien in Lemgo an (Sta DT D 73 St. Marien Nr. 1 -11, Kopien im Stadtarchiv). Sie erfassten die an das Stift zehntpflichtigen Grundstücke in der Lemgoer Feldmark sowie in Brake, Wahmbeck, Bentrup und Trophagen.
Darüber hinaus liegen auch Zehntkarten der Lemgoer Mark aus den Jahren 1766, 1777 und 1857 vor. Für 1799 auch eine Karte von dem im Amt Brake gelegenen Leeser Zehnten. Kopien sind im Stadtarchiv jeweils vorhanden.
Die Arbeit mit der Katasterüberlieferung
Die politischen Gemeinden bildeten und bilden jeweils eine Gemarkung. Auch nach der kommunalen Gebietsreform 1969/70 in Lemgo wurden die Gemarkungen der aufgelösten, politischen Gemeinden, die nun zu Lemgoer Ortsteilen wurden, beibehalten. So existieren im Stadtarchiv eigene Gemarkungskarten für die 13 hinzugekommenen Ortsteile (siehe StaL Bestand G).
Zur ersten Orientierung empfiehlt sich ein Blick auf die Übersichts- oder Gemeindekarte, die die Einteilung der Gemeinde in einzelne Flure bzw. Kartenblätter zeigt (siehe StaL K 1769/1). Die jeweiligen Flurkarten sind mit Nummern (arabisch oder römisch) gekennzeichnet.
In der Flurkarte (Inselkarte) sind die Parzellen (Grundstücke) der Flur mit entsprechenden Flurnummern eingezeichnet. Man kann die Grenzen der Grundstücke erkennen, sowie die eingezeichneten Gebäude, Wege und Flüsse. Diese Flurkarten sind eine wichtige historische Quelle.
Die umfangreichen Siedlungsvorhaben des 20. Jhds. haben in den älteren Flurkarten die Struktur der Flure und Parzellen noch nicht verändert, so dass man teilweise die vorindustrielle Epoche noch erkennen kann. Die Parzellen der Flurkarte tragen jeweils Nummern, die in Beziehung zu den sogenannten Flurbüchern zu setzen sind.
In den Flurbüchern werden die Grundstücke nach Flurnummer (Kartenblatt) und Parzellennummer aufgeführt. Die Eintragung der erfolgt chronologisch nach Jahr der Ersteintragung bzw. Veränderung. Angegeben sind immer der Grundstückseigentümer mit Name und Adresse, die Lage des Grundstücks, die Kulturart (d.h. Nutzung) sowie der Flächeninhalt und der Reinertrag. Veränderungen wurden nachgetragen und mit Durchstreichungen und Verweisen auf das Jahr kenntlich gemacht.
Die Flurnummern beginnen mit 1 und sind fortlaufend nummeriert. Bei Veränderungen des Grundstücks wurde die alte Flurstücksnummer fortgeführt und durch die nächste freiwerdende Nummer beim jeweiligen Eintragungsjahr ergänzt. Wurde ein Flurstück geteilt, wurden die beiden neuen Flurstücke mit der alten und der neu vergebenen Flurnummer fortgeführt.
In der sogenannten Mutterrolle werden alle Informationen zusammengeführt. Hier ist der immobile Besitz eines Eigentümers nachgewiesen. Spätere Veränderungen sind mit Durchstreichungen markiert. Verweise leiten wieder zurück zu den Flurkarten.