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Nutzung des Archivs

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Nutzung von Archivgut des Stadtarchivs unterliegt den Bestimmungen und Nutzungsmodalitäten des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sowie der Satzung und der Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Wesseling in ihren jeweils gültigen Fassungen. Nach Maßgabe der genannten Normen hat grundsätzlich jeder das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird.

Die Nutzung von Archiv- und Sammlungsgut, das von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften eigentumsvorbehaltlich hinterlegt worden ist (Depositum), richtet sich außerdem nach den Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

Nutzungsarten
Die Nutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme im Stadtarchiv oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen.

Kosten
In der Regel ist die Nutzung von Archivgut unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Archivalienreproduktionen (Fotokopien, Scans), Beglaubigungen, Ausdrucke sowie anspruchsvollere Auskunfts- und Rechercheaufträge werden nach der Gebührenordnung für das Stadtarchiv Wesseling berechnet.