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Archiv u. Wiss. Bibliothek des Rhein-Sieg-Kreises

  Aufgaben und Zuständigkeit Die Aufgaben des Kreisarchivs bestehen in der Aussonderung, Übernahme, Verwahrung, Erhaltung und Erschließung des Schriftgutes der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises und s...

 

Aufgaben und Zuständigkeit
Die Aufgaben des Kreisarchivs bestehen in der Aussonderung, Übernahme, Verwahrung, Erhaltung und Erschließung des Schriftgutes der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises und seiner Rechtsvorgänger (siehe Bestände). Das im laufenden Geschäftsgang der Kreisverwaltung nicht mehr benötigte Schriftgut wird ins Zwischenarchiv übernommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen erfolgt eine Bewertung der Archivwürdigkeit unter rechtlichen, historischen und administrativen Gesichtspunkten. Der größere Teil des Schriftgutes wird dann vernichtet (kassiert), nur ein Bruchteil zur dauernden Aufbewahrung übernommen. Nach Ordnung und Erschließung ist das Archivgut unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für jeden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, benutzbar. Hierzu gehört der wissenschaftlich arbeitende Historiker ebenso wie der an Geschichte interessierte Laie.
Eine weitere Aufgabe des Kreisarchivs ist die Sammlung von Schriftgut und Materialien zur Kreisgeschichte, die außerhalb der Kreisverwaltung entstanden sind. Dazu zählen insbesondere die örtlichen Tages- und Wochenzeitungen, Plakate, Flugblätter, Graphiken, Fotos, historische Ansichtskarten etc. Diesem Ziel dient auch die Übernahme von Schriftgut von Personen (Nachlässe), Firmen, Vereinen, Verbänden, Organisationen und politischen Parteien oder Gruppierungen.
Zum Verantwortungsbereich des Kreisarchivs gehört außerdem die wissenschaftliche und personelle Betreuung der Gedenkstätte „Landjuden an der Sieg“ in Windeck-Rosbach. Sie dient der weiteren Erforschung und Aufbereitung jüdischer Geschichte im Siegraum.
 
Archivgeschichte
Seit 1989 verpflichtet das Archivgesetz NW die Kreise in Nordrhein-Westfalen, ein Kreisarchiv zu unterhalten. Bereits 1966 wurde im damaligen Kreis Bonn ein hauptamtlich besetztes Kreisarchiv eingerichtet und 1969 vom Siegkreis, der im Zuge der kommunalen Neugliederung den Namen Rhein-Sieg-Kreis erhielt, mit Personal und Beständen übernommen. Bis 1981 befand sich das Archiv in der Mozartstraße in Bonn, einer Nebenstelle der Kreisverwaltung. Mit Fertigstellung des neuen Kreishauses in Siegburg wurden alle Bereiche des Kreisarchivs sukzessive dorthin verlagert.

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Öffnungszeiten & Kontakt

Ihr Kontakt

Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Deutschland

Telefonnummer
02241 13-2928
Fax
02241 13-2179
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
Unsere Bestände

Das Archiv des Rhein-Sieg-Kreises verwahrt Urkunden, Akten und sonstiges Archivgut. Die Beständestrukturen sind ein Abbild der verwaltungsgeschichtlichen und politischen Entwicklung von der Zeit vom Ende des Alten Reiches bis zum heutigen Rhein-Sieg-Kreis. Der zeitliche Schwerpunkt der Bestände liegt somit im 19. und 20. Jahrhundert.

Teile dieser Überlieferung befinden sich u.a. auch in der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW in Duisburg.

Hinweise für Benutzer

Archivnutzung und Gebühren
Die Nutzung von Findmitteln und Archivgut im Lesesaal (Öffnungszeiten) des Kreisarchivs ist kostenlos.
Der Lesesaal verfügt über insgesamt 12 Arbeitsplätze mit Laptop-Anschlüssen. Für die Beantwortung schriftlicher Anfragen von weniger als 30 Minuten Arbeitszeit fallen keine Gebühren an.
Aufwändigere Recherchen ab einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten sind dagegen gebührenpflichtig (je angefangene ¼ Stunde Arbeitszeit = € 14,-)
Es empfiehlt sich, vor Ihrem Besuch im Archiv anzufragen, ob zu Ihrem Forschungsthema potentielle Quellen vorhanden sind.
Ihre Anfrage mit Angaben zu Ihrer Anschrift und Telefonnummer richten Sie bitte an E-Mail: archiv@rhein-sieg-kreis.de.
Beachten Sie bitte, dass Fotoaufnahmen von Archivalien aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet sind.
Es können jedoch Reproduktionen (Scans in s/w und Farbe) gegen Gebühr (vgl. Gebührenordnung) erstellt werden.
Eine Ausleihe sowie der Versand von Archivalien an Institutionen oder Dritte sind aus bestandserhalterischen Gründen nicht möglich.
 
Familienforschung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Kreisarchiv keine Personenstands- oder Melderegister aufbewahrt werden. Diese werden im jeweiligen Stadt-/Gemeindearchiv verwahrt.

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