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Informationen für Benutzer

Das Kommunalarchiv Schalksmühle kann von jedermann benutzt werden. Die Einsichtnahme in die Archivalien im Benutzerraum des Archivs sowie einfache Auskünfte sind kostenlos. Lediglich für besondere Leistungen, wie zum Beispiel Reproduktionen und umfassende Auskünfte, die mit Rechercheaufwand verbunden sind, fallen Gebühren an. 
 
Sie finden das Kommunalarchiv Schalksmühle im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle. Der Benutzerraum befindet sich in der 2. Etage in Zimmer 24 (gegenüber dem Trauzimmer) und verfügt über zwei Arbeitsplätze für Benutzer.
 
Der Zugang zum Archiv ist barrierefrei. Kostenlose Parkplätze stehen in der Tiefgarage unter dem Rathaus in ausreichender Zahl zur Verfügung. Der Bahnhof Schalksmühle, von dem stündlich Züge Richtung Dortmund (über Hagen) sowie Richtung Lüdenscheid fahren, ist nur etwa hundert Meter entfernt.
 
Gerne können Sie eigene Notebooks o.ä. mitbringen. Das Archiv verfügt jedoch über keinen Internetzugang für Benutzer. Weiterhin ist es, sofern keine rechtlichen und konservatorischen Gründe entgegenstehen, auf Antrag möglich selbst Kopien von Archivalien mittels Digitalkamera anzufertigen.
 
Da das Kommunalarchiv Schalksmühle ein kleines Archiv ist, bitten wir aus organisatorischen Gründen um vorherige Terminabsprache.
 
Bitte beachten Sie weiterhin unsere Benutzungsordnung und Gebührensatzung.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Informationen für Familienforscher

Im Kommunalarchiv Schalksmühle finden Sie folgende Quellen:

  • Personenstandsregister nebst Sammelakten
    • der Gemeinde Hülscheid ab dem Jahr 1913, davor Amt Lüdenscheid
      • Geburtenregister des Standesamts Hülscheid
      • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts Hülscheid
      • Sterberegister des Standesamts Hülscheid
    •  der Gemeinde Schalksmühle ab dem Jahr 1903, davor Amt Halver
      • Geburtenregister des Standesamts Schalksmühle
      • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts Schalksmühle
      • Sterberegister des Standesamts Schalksmühle
  • Meldekartei der Gemeinden Hülscheid und Schalksmühle
  • Personalakten der Bediensteten der Gemeinde Schalksmühle (Auswahl)

Bitte beachten Sie, dass für personenbezogene Unterlagen Schutzfristen nach der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen gelten. Diese Schutzfristen betragen zurzeit laut § 7, Absatz 1 ArchivG NRW:
 

  1. Zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren betroffenenPersonen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,
  2. hundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist, und
  3. sechzig Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.

Für die Personenstandregister gelten zudem gesonderte Fortführungsfristen nach § 5 des Personenstandsgesetzes:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister – 80 Jahre
  • Geburtenregister – 110 Jahre
  • Sterberegister – 30 Jahre

Die Register können erst nach Ablauf dieser Fristen im Archiv benutzt werden. Benötigen Sie vor Ablauf der Fortführungsfristen Auskünfte aus den Personenstandsregistern, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Schalksmühle (Frau Reuter, Telefon: 02355/84-233, E-Mail: g.reuter@schalksmuehle.de).