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Im Institut für Stadtgeschichte stehen dem Familienforscher im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung: zum einen sind dies die Adressbücher der Stadt Gelsenkirchen und ihrer Vorläufergemeinden (ab 1888), zum anderen die Einwohnermeldekarteien der Stadt Gelsenkirchen und ihren Vorläufergemeinden. Wenden Sie sich an familienforschung@gelsenkirchen.de Recherche und Quellen Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv Gelsenkirchen ist grundsätzlich entgeltfrei. Recherchen zur...

Im Institut für Stadtgeschichte stehen dem Familienforscher im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung: zum einen sind dies die Adressbücher der Stadt Gelsenkirchen und ihrer Vorläufergemeinden (ab 1888), zum anderen die Einwohnermeldekarteien der Stadt Gelsenkirchen und ihren Vorläufergemeinden. Wenden Sie sich an familienforschung@gelsenkirchen.de

Recherche und Quellen

Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv Gelsenkirchen ist grundsätzlich entgeltfrei. Recherchen zur Familienforschung und Erbenermittlung aus der Einwohnermeldekartei können nur von Mitarbeitern des Instituts für Stadtgeschichte durchgeführt werden und sind daher kostenpflichtig. Es gelten die Sätze der aktuellen Gebührensatzung für das Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 09.11.2023. Aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Familienforschung und Erbenermittlung ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die Auskünfte werden grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt. Vorab wird vom Institut für Stadtgeschichte eine Zustimmung zur Kostenübernahme nach der aktuell geltenden Gebührenordnung eingeholt. Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Personenstandsgesetz, das die Übergabe der Personenstandsregister von den Standesämtern an die kommunalen Archive regelt. Dementsprechend hat das Stadtarchiv die folgenden Personenstandsregister vom Standesamt Gelsenkirchen übernommen:

  • Geburtsregister von 1874-1913
  • Heiratsregister von 1874-1943
  • Sterberegister von 1874-1993

Sammelakten wurden nicht übernommen.

Eigene Recherchen in den Registern durch die Benutzerinnen und Benutzer sind aus konservatorischen Gründen nicht möglich. Aus denselben Gründen können auch keine Fotokopien angefertigt werden. Das Institut für Stadtgeschichte bearbeitet schriftliche Anfragen bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Todesdaten entsprechend der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen und erstellt Kopien oder beglaubigte Kopien durch digitale Reproduktionen aus den Registerbänden.

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Online-Recherche in Personenstandsregistern

In folgenden Namenslisten, die anhand der Personenstandsregister erstellt wurden, können Sie bereits nach Ihren Vorfahren recherchieren. Eine Vorrecherche Ihrerseits nach den entsprechenden Registernummern senkt die Bearbeitungskosten und hilft uns bei der Suche.

Diese Listen werden regelmäßig ergänzt.

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