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Verwaltungszugehörigkeit

Politische und verwaltungsmäßige Gliederungen in Kerpen seit dem Mittelalter
 
Vereinfacht dargestellt lassen sich hier drei Phasen zusammenfassen:
Die Zeit des Ancien Regime bis 1794
die französische Zeit 1794-1815
die Verwaltungsgliederung in Preußen und NRW bis 1974 bzw. heute
 
Bis 1794
Die heute zu Kerpen gehörenden Stadtteile wurden zwischen 864 und 1306 erstmals ur­kundlich genannt. Das Gebiet war im Ancien Regime territorial stark zersplittert:
  
Kerpen, Mödrath und Langenich gehörten seit Ende des 13. Jahrhunderts zum Herzogtum Brabant und gelangten dann durch Erbfolge über das Haus Habsburg an das Königreich Spanien. Die Statthalter residierten auf der mächtigen Burg Kerpen. Von 1712 bis 1794 waren Kerpen, Mödrath und Langenich zusammen mit Lommersum als Reichsgrafschaft unmittelbar dem Kaiser des Heiligen Römischen Reichs unterstellt.
Horrem und Sindorf bildeten eine von der Burg Hemmersbach aus verwaltete bzw. „regierte“ Unterherrschaft im Herzogtum Jülich-Berg.
Türnich und Balkhausen bildeten ebenfalls eine jülich-bergische Unterherrschaft, deren Herren auf dem Schloß Türnich wohnten.
Buir und Manheim gehörten zum Amt Nörvenich im Herzogtum Jülich-Berg.
Blatzheim und Brüggen gehörten zum Kurfürstentum Köln
 
1794-1815

In der französichen Zeit von 1794 bzw. 1798 bis 1815 bestand der Kanton Kerpen, dessen Grenzen den heutigen Stadtgrenzen schon sehr nahe kamen. Der Kanton  setzte sich bis 1800 aus 27 „Communen“ zusammen, von denen 17 heute zu Kerpen gehören: Balkhausen, Bergerhausen (mit Dorsfeld, Geilrath, Giffelsberg, Onnau), Blatzheim, Brüggen, Buir, Götzenkirchen, Grefrath mit Bottenbroich, Hemmersbach, Horrem, Kerpen mit Lörsfeld, Langenich, Manheim mit Bochheim, Mödrath, Niederbolheim mit Seelrath, Sindorf mit Sehnrath und Breitmaar, Türnich. Ende 1800 gab es im Kanton Kerpen sechs „Mairien“ in Blatzheim, Buir, Heppendorf, Sindorf, Kerpen und Türnich, aus denen unter den Preußen wenig später Bürgermeistereien wurden.
 
1816-1974 bzw. heute

Zur heutigen Stadt Kerpen wurden im Zuge des sog. "Köln-Gesetzes" am 01. Januar 1975 drei Ämter mit insgesamt 7 selbstständigen Gemeinden und eine amtsfreie Gemeinde zusammengeschlossen:
 
1. das Amt Kerpen mit den Gemeinden Blatzheim (mit den Ortsteilen Blatzheim, Bergerhausen, Dorsfeld, Geilrath und Niederbolheim) und Mödrath und der Stadt Kerpen (mit den Ortsteilen Kerpen und Langenich)
2. das Amt Horrem mit den Gemeinden Horrem (mit den Ortsteilen Horrem, Hemmersbach und Götzenkirchen) und Sindorf (mit den Ortsteilen Sindorf und Sehnrath)
3. das Amt Buir mit den Gemeinden Buir und Manheim sowie
4. die amtsfreie Gemeinde Türnich (mit den Ortsteilen Türnich, Balkhausen, Brüggen und Neu-Bottenbroich).
 
Diese politische Gliederung hatte im Wesentlichen seit der Übernahme des Rheinlandes durch die Preußen im Jahr 1816 so bestanden. Während sich die Grenzen der Verwaltungseinheiten kaum änderten, änderten sich ihre Bezeichnungen: die „Bürgermeistereien“, die seit 1816 bestanden, wurden 1928 umbenannt in „Ämter“. Im Bereich der früheren Gemeinden Horrem und Sindorf gab es mehrere Umbenennungen. Die zur Bürgermeisterei Sindorf gehörende Gemeinde Hemmersbach wurde durch Gemeinderatsbeschluss von 1906 und Kabinettsordre des Königs von 1907 zur Gemeinde Horrem. Schon 1904/05 war aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Verwaltungssitz von Sindorf nach Horrem verlegt worden. 1928 wurde die Bürgermeisterei in „Amt Sindorf“ umbenannt, diese Bezeichnung änderte man 1938 in „Amt Horrem“.
Die Bürgermeisterei Blatzheim, kurze Zeit amtsfreie Gemeinde, wurde 1938 durch Verfügung des Regierungspräsidenten genau wie die zum Amt Buir gehörenden Gemeinden Buir und Manheim dem Amt Kerpen eingegliedert. Buir und Manheim bildeten seit 1954 wieder ein eigenes Amt, Blatzheim blieb als selbstständige Gemeinde bis 1974 beim Amt Kerpen.

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