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Anfragen und Auskünfte

Auskünfte aus Archivgut setzen die Recherche in den Beständen und die Einsicht von Unterlagen voraus. Je nach Umfang der Recherche kann die Auskunft einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für Ihre Anfrage nutzen Sie bitte unseren

Online-Service "Anfrage an das Stadtarchiv".

Von Anfragen über andere Kommunikationswege bitten wir abzusehen.

Nutzung vor Ort

Die Benutzung des Stadtarchivs steht jedermann frei. Allerdings ist eine Voranmeldung bis spätestens 15.30 Uhr am Vortag über stadtarchiv@siegen.de erforderlich.

Im Lesesaal des Stadtarchivs Siegen stehen mehrere Benutzerarbeitsplätze zur Verfügung. Zur Recherche in den Archivbeständen dienen zwei PCs. An den Rechnern sind auch die immer mehr digital zur Verfügung stehenden Archivalien wie zum Beispiel die älteren Adressbücher bis 1945 oder Zeitungen einsehbar. Im Lesesaal des Stadtarchivs ist zudem ein kostenloser W-LAN-Hotspot vorhanden.

Im Vorfeld eines Archivbesuchs ist es zielführend, sich über die Bestände des Stadtarchivs zu informieren. Hierzu dienen die Beständeübersicht sowie die Online-Findmittel im Portal "Archive in NRW". Siegener Zeitungen bis 1945 können Sie zudem im Zeitungsportal "zeit.punktNRW" recherchieren und online sehen.

Die Bereitstellung von Archivalien im Lesesaal kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weil das Archivgut nach der Bestellung erst im Magazin ausgehoben wird. Um Ihnen möglichst viel Arbeitszeit mit den Originalen einzuräumen und Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine Vorbestellung gebeten. Diese ist entweder über die Bestellfunktion des Portal "Archive in NRW" zu tätigen oder mindestens zwei Werktage vor Ihrem Archivbesuch per E-Mail (stadtarchiv@siegen.de) an das Stadtarchiv zu richten. Bitte beachten Sie die Aushebezeiten bei der Bestellung von Archivalien vor Ort im Lesesaal von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr (dienstags und donnerstags bis 17 Uhr).

Im Stadtarchiv eingesehene sowie in Publikationen, Facharbeiten etc. angeführte Archivalien sind unter Angabe der Archivsignatur (Archivname, Bestandsnummer und laufende Nummer der Einheit) genau zu zitieren, zum Beispiel:

„Stadtarchiv Siegen (StAS), Best. 151, Nr. 10“.

Benutzerinnen und Benutzern ist im Lesesaal das Fotografieren von Archivalien mit der eigenen Kamera ohne Blitzlicht erlaubt. Das Stadtarchiv kann auch kostenpflichtig in einem begrenzten Umfang Reproduktionen aus Archivgut bis zu einer Größe von DIN A3 herstellen, sofern die Vorlage aus konservatorischen Gründen eine Vervielfältigung zulässt. Das sind bis zu 20 Kopien aus Akten und bis zu 10 Kopien aus Zeitungsbänden.

Was sie nicht bei uns finden und worauf Sie achten sollten

  • Wir stellen Ihnen Findmittel und Archivalien zur Recherche und Nutzung bereit und weisen in die Handhabung ein. Das Finden von Archivalien zu Ihrem Thema und deren Auswertung führen wir hingegen nicht durch.
  • Unverzeichnete Archivalien werden nicht zur Benutzung vorgelegt.
  • Digitalisierte Archivalien werden zu ihrem Schutz nicht mehr im Original vorgelegt. Ausnahmen können bei entsprechender Begründung genehmigt werden, wenn die Reproduktionen nicht vollständig lesbar sein sollten oder die Fragestellung nur durch die Einsicht des Originals zu beantworten ist.
  • Bauakten bestehender Gebäude befinden sich noch in der Altregistratur der Bauaufsicht. Das Stadtarchiv verwahrt in seinen Beständen nur Bauakten nicht mehr bestehender Gebäude.
  • Zur Recherche in den Einwohnermelderegistern ist auf Grund der Sortierung das Vorhandensein einer Adresse (Straße und Hausnummer) erforderlich. Die Suche nach einem Personennamen ist nicht möglich. Ausnahme ist die Meldekartei der ehemaligen Stadt Hüttental.

Wissenschaftliche Bibliothek zur Regionalgeschichte

Seit Eröffnung des KrönchenCenters im Februar 2007 hat sich die wissenschaftliche Bibliothek zur Regionalgeschichte des Stadtarchivs Siegen mit über 6.000 Medieneinheiten als unverzichtbare Forschungsstätte für Geschichtsinteressierte, Studierende und Historiker etabliert.

Die wissenschaftliche Bibliothek sammelt und katalogisiert das gesamte Spektrum regionalgeschichtlicher Printmedien: Nachschlagewerke, Periodika, Dissertationen, Bachelorarbeiten, archivspezifische Fachliteratur, Orts- und Vereinschroniken, Festschriften zur lokalen und regionalen Wirtschafts-, Schul- oder Kirchengeschichte, Studien zur Burgen- und Familienkunde etc. Die Kooperation mit der Geschichtswerkstatt Siegen e.V. und dem Siegerländer Heimat- und Geschichtsverein e.V. zwecks laufender Verzeichnung zum Teil auch seltener Privatdrucke und Sonderveröffentlichungen ist neben der Retrokonversion jener Buchbestände, die vor 2007 zur Siegerlandbücherei im Oberen Schloss gehörten und nunmehr im Verantwortungsbereich des Stadtarchivs Siegen liegen, einer der Arbeitsschwerpunkte.

Der Buch- und Zeitschriftenbestand der wissenschaftlichen Bibliothek kann nur präsent genutzt werden. Dadurch ist die Einsichtnahme in gewünschte Fachaufsätze und Buchveröffentlichungen jederzeit gewährleistet. Eine Ausleihe von Dubletten ist in Ausnahmefällen auf Anfrage möglich. Durch die Kooperation von Stadtarchiv und Stadtbibliothek Siegen im KrönchenCenter sind bereits verzeichnete Bestände des Stadtarchivs im Katalog der Stadtbibliothek recherchierbar. Das Kürzel "ARC" (für die "Zweigstelle" Archiv) im Bibliothekskatalog steht dabei für das Vorhandensein eines Buchtitels in der Präsenzbibliothek des Stadtarchivs.

Einen Überblick über die Literatur zur Siegener Stadtgeschichte vermittelt die Siegener Bibliographie, die das Stadtarchiv als Recherchehilfsmittel erstellt hat und fortwährend aktualisiert.

Downloads zum Thema

Gebühren

Die Nutzung des Stadtarchivs und seiner Bibliothek ist für wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke grundsätzlich kostenfrei.

Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen vom 19. Dezember 2018 werden an Gebühren erhoben:

Gebührentarif 3.3:
Beglaubigungen, die mit besonderem Zeitaufwand verbunden sind, je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit 12,00 Euro.

Gebührentarif 16.:
Familiengeschichtliche Auskünfte, wenn die hierfür erforderlichen Feststellungen die Arbeitskraft besonders in Anspruch nehmen, je angefangene Viertelstunde 12,00 Euro.

Gebührentarif 17.:
Erteilung von Auskünften aus Urkunden und Akten für jede Seite 6,00 Euro.

Gebührentarif 18.:
Vorhaltung eines Arbeitsplatzes und Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme je Tag 30,00 Euro.
(Für Zwecke wissenschaftlicher Forschungen sind nur tatsächlich entstehende Kosten, zum Beispiel für Fotokopien, zu erstatten)

Gebührentarif 19.:
Überlassung digitalisierter Wiedergaben aus Archivalien nach Auftrag je nach Zeitaufwand für jede angefangene Viertelstunde 12,00 Euro.

Des Weiteren sind Reproduktionen, gefertigt vom Archivpersonal, gebührenpflichtig:

  • Kopie DIN A4 (schwarz/weiß) 0,10 Euro pro Kopie, mindestens jedoch 2,00 Euro.
  • Kopie DIN A3 (schwarz/weiß) 0,20 Euro pro Kopie, mindestens jedoch 2,00 Euro.